Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Für Anleger der Medienfonds Equity Pictures Fonds KG III und Equity Pictures Fonds KG IV, die sich ihre Chance auf Schadensersatz erhalten wollen, ist es höchste Zeit, zu handeln. In Kürze werden sämtliche Ansprüche verjähren, da Schadensersatzansprüche maximal 10 Jahre nach dem Vertragsschluss durchgesetzt werden können. Auf welches genaue Datum es ankommt, ergibt sich aus den Zeichnungsunterlagen der Equity Pictures Medienfonds. Sind Ansprüche verjährt, können sie nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden.
Verjährung kann gehemmt werden
Anleger, deren Anspruch „nur“ akut von der Verjährung bedroht ist, haben jedoch noch eine Chance, Schadensersatzansprüche zu sichern. Die Verjährung kann durch anwaltliche Maßnahmen gehemmt werden. Ist die Verjährung gehemmt, können Ansprüche auch über das eigentliche „Verfallsdatum“ hinaus erfolgreich geltend gemacht werden. Doch wann stehen Anlegern der Equity Pictures Fonds überhaupt Schadensersatzansprüche zu?
Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger der Equity Pictures Medienfonds Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.
Fehlerhafte Anlageberatung verursacht Schadensersatzansprüche
In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den Equity Pictures Fonds um ein Unternehmen mit einem Totalverlustrisiko handelt. Da die Anleger ihre Beteiligung an dem Equity Pictures Fonds teilweise über einen Kredit finanzierten, wiegt das Verlustrisiko umso schwerer, da der Kredit auch weiterhin zu tilgen ist. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer.
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