Ein Beitrag der Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Der 2008 seitens des Schiffsfonds Initiators Lloyd Fonds AG aufgelegte LF 94 MS "TOSA SEA" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Infolge Zahlungsunfähigkeit des weit unter Plan laufenden Lloyd Schiffsfonds wurde nun über das Vermögen des LF 94 MS "TOSA SEA" die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Den betroffenen Zeichnern des LF 94 Schiffsfonds MS "TOSA SEA" droht nun der Totalverlust des ihrerseits in das Lloyd Massengutschiff investierten Geldes.
377 Fondsanleger von Insolvenz des LF 94 MS "TOSA SEA" betroffen
2008 hatte die Lloyd Fonds AG den in das Massengutschiff MS "TOSA SEA" investierenden Schiffsfonds mit einem Investitionsvolumen in Höhe von $ 73.436.000,00 am Markt platziert. An dem Lloyd Fonds LF 94 NS "TOSA SEA" hatten sich seinerzeit ca. 377 Schiffsfonds Anleger mit einem Eigenkapital in Höhe von $ 28.861.000,00 beteiligt.
Lloyd Schiffsfonds LF 94 MS "TOSA SEA" gerät früh in Schieflage
Der 2008 aufgelegte Lloyd Schiffsfonds LF MS "TOSA SEA" konnte die prognostizierten Erwartungen zu keinem Zeitpunkt erfüllen. Statt wie ursprünglich im Fondsprospekt vorgesehen im September 2009 erfolgte die Ablieferung des LF 94 Fondsschiffes an den Charterer erst im April 2010. Infolge der verspäteten Ablieferung hatte die ursprünglich als Charterer vorgesehene Reederei Glory Wealth die Abnahme der MS "TOSA SEA" verweigert und den bestehenden Vertrag einseitig aufgekündigt. Neben der verzögerten Abnahme zogen sinkende Frachtraten auf der einen und weiter auflaufende Darlehensverbindlichkeiten auf der anderen Seite den Lloyd Schiffsfonds LF 94 in den Abgrund.
Düstere Bilanz für Lloyd LF 94 Fondsanleger
Für die 377 Schiffsfondsanleger des LF 94 MS "TOSA SEA" fiel die Bilanz bereits vor der unlängst bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung des Lloyd Schiffsfonds alles andere als erfreulich aus: So mussten die Lloyd Schiffsfonds Anleger des LF 94 MS "TOSA SEA" von Beginn an auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Infolge der Insolvenz des LF 94 Schiffsfonds müssen die Zeichner des MS "TOSA SEA" jetzt sogar mit dem kompletten Verlust des ihrerseits in das Lloyd Fonds Massengutschiff investierten Geldes rechnen.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Andreas Frank, RechtsanwaltPressekontakt/Agentur:![]() |
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstraße 6 73730 Esslingen Tel.: 0711-9308110 Fax: 0711: 0711-368438 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Web: www.hh-h.de Ansprechpartner: RA Andreas Frank |
Über Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann: Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert. Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht. Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund. |