FHH Fonds Nr. 29 - Twinfonds MS Tampy Bay - MS Turtle Bay Anleger warten vergebens auf Ausschüttungen.

Ein Beitrag der Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann

Die Pleitewelle unter den geschlossenen Schiffsbeteiligungen reißt auch Ende August 2012 nicht ab. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun auch der zwischen 2005 und 2006 seitens des Fondshaus Hamburg / FHH aufgelegte Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 29 - Twinfonds MS TAMPA BAY - MS TURTLE BAY den Gang vor das Insolvenzgericht antreten (Az.: 67b IN 239/12 ) Den 862 Anlegern des FHH Fonds Nr 29 droht nun der Totalverlust des ihrerseits in die beiden FHH Fondsschiffe investierten Geldes.

862 Schiffsfondsanleger von FHH Fonds Nr. 29 Insolvenz betroffen

Zwischen 2005 und 2006 hatte FHH den in die beiden Vollcontainerschiffe MS Tampa Bay und MS Turtle Bay investierenden Schiffsfonds mit einem Investitonsvolumen in Höhe von $ 57.730.000,- am Markt platziert. Insgesamt 862 Schiffsfonds Anleger hatten sich an dem FHH Fonds Nr. 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG mit einem Eigenkapital in Höhe von $ 21.730.000,- beteiligt.

FHH Fonds Nr. 29 - Twinfonds MS Tampy Bay - MS Turtle Anleger Bay warten vergebens auf Ausschüttungen

Die Bilanz der FHH Fonds Nr. 29 Anleger fällt bis dato ernüchternd aus: So haben die FHH Fonds Nr. 29 - Twinfonds MS Tampy Bay - MS Turtle Bay Schiffsfonds Anleger bis zum heutigen Tage keinerlei Ausschüttungen erhalten. Nach Bekanntwerden der Insolvenz des FHH Schiffsfonds müssen die Twinfonds MS Tampy Bay - MS Turtle Bay Zeichner jetzt sogar mit einem Totalverlust der ihrerseits in die beiden 1.080 TEU Vollcontainerschiffe investierten Einlage rechnen.

Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Andreas Frank, Rechtsanwalt

Pressekontakt/Agentur:

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Ansprechpartner: RA Andreas Frank
Über Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann:

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert. Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

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