Die Verwertung der Schiffe durch die Bank wird keinerlei Überschüsse für die Anleger erbringen.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir hatten bereits im März 2012 gewarnt, dass der Totalverlust schon feststehe. Nun ist es ganz sicher, denn die Verwertung der Schiffe durch die Bank wird natürlich keinerlei Überschüsse für die Anleger erbringen.

Nachdem die Gesellschafterversammlung am 14. März 2012 den Vorratsbeschlüssen zum Verkauf der Schiffe nicht zustimmte, haben die Einschiffsgesellschaften am 29. März 2012 Insolvenzantrag gestellt. Im Schreiben vom 17. April 2012 meint die Treuhänderin, dass das Fehlen der Vorratsbeschlüsse die Fortführungsprognose negativ beeinflusst habe.

Nach unserer Auffassung kann das nicht richtig sein, denn völlig undifferenziert für alle Schiffe einen Verkaufsbeschluss zu fassen, war den Gesellschaftern offenbar nicht vermittelbar. Insofern dürfte der immanente Vorwurf in die falsche Richtung ausgesprochen sein, denn es liegt ja auf der Hand, dass das Sanierungskonzept entweder nicht verstanden wurde, dann handelt es sich um ein Kommunikationsproblem, oder nicht schlüssig erschien, was ein deutliches Zeichen für Fehlen von Vertrauen in Kompetenz der Geschäftsführung darstellt.

Vermehrt hören wir von Mandanten, dass sie vor allem von Banken Vergleiche angeboten bekommen. Zumeist werden - kulanzhalber - Kompensationszahlungen zwischen 30% und 60% angeboten.

Nach Prüfung einiger Vergleichsvorschläge ist allen betroffenen Anlegern zu raten, eine solche Vereinbarung nur nach Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Obwohl offenbar auch aus Beiratskreisen geäußert wurde, dass die Wahrscheinlichkeit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen praktisch nicht bestehe, ist das aus unserer Sicht keineswegs sicher. Zudem gibt es auch steuerliche Fragen, die bei solchen Vergleichen berücksichtigt werden müssen.

Interessierte Anleger sollten vor Abschluss einer solchen Vereinbarung sich umfassend aufklären lassen, ob und welche Ansprüche sie geltend machen können. Davon ist unter anderem auch abhängig, ob die Höhe der angebotenen Zahlung akzeptabel ist oder nicht. Für eine Falschberatung gibt es nach unserer Auffassung zahlreiche Ansatzpunkte, die die Erfolgsaussichten als günstig erscheinen lassen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mehr Informationen für HCI Shipping Select Fondsanleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-shipping-select-25-am-ende-totalverlust-fuer-anleger-droht.html

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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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