Risiko Lebensversicherungsfonds: Anlegern geschlossener Lebensversicherungsfonds drohen empfindliche Kapitaleinschnitte.

Ein Beitrag der Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann

Lange Zeit galten Beteiligungen in deutsche, britische oder US-amerikani sche Lebensversicherungsfonds unter deutschen Anlegern als eine hohe Rendite versprechende Anlageform. Gelockt von Renditeversprechen in teils zweistelliger Höhe haben sich seit Beginn des neuen Jahrtausends bis zu 200.000 Anleger mit einem Investitionsvolumen von ca. 5 Milliarden € an geschlossenen Lebensversicherungsfonds beteiligt. Zwischenzeitlich sind etliche der in den Ankauf von Lebensversicherungspolicen auf den jeweiligen Zweitmärkten spezialisierte geschlossene Beteiligungsmodelle infolge Fehlkalkulationen, hohen Verbindlichkeiten und Missmanagement in wirtschaftliche Schieflage geraten. Statt in den Genuss von zum Teil in zweistelliger Höhe prognostizierter Renditen zu kommen, droht nun einer Vielzahl von Lebensversicherungsfonds Anlegern sogar der Totalverlust ihrer einstmals sicher eingestuften Einlagen.

Lebensversicherungsfonds: Investition in Zweitmarkt Policen

Lebensversicherungsfonds investieren in "gebrauchte", sprich bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dabei dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Der Status des Versicherungsnehmers bleibt durch den Verkauf unangetastet.

Kapital- und Risikolebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds.

1) Kapitallebensversicherungsfonds
Die in Deutschland am häufigsten zu findende Variante sind Kapitallebensversicherungsfonds. Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen über externe Provider (z. Bsp. Cash Life und BC Net) und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.


2) Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den Versicherten weiter und kassiert im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.

Viele Lebensversicherungsfonds geraten in wirtschaftliche Schieflage

Die Gründe, warum sich derzeit auch die zu Beginn des neuen Jahrtausends als vermeintlich renditestark hoch gelobten Lebensversicherungsfonds in wirtschaftlicher Talfahrt befinden, sind vielschichtiger Natur und können nachfolgend lediglich rudimentär dargestellt werden.

1. Lebensversicherungsfonds mit deutschen Zweitmarktpolicen
Neben einer in Deutschland gesetzlich festgeschriebenen und sich aus den Sparanteilen der Prämie zusammensetzenden Garantieverzinsung erhält der Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Die Folge für die Fondsanleger: Sie erhalten deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.

2. Lebensversicherungsfonds mit britischen Zweitmarktpolicen
Im Gegensatz zu einer deutschen Kapitallebensversicherung hat der Versicherungsnehmer einer britischen Kapitallebensversicherung keinen Anspruch auf eine Grantierverzinsung. Der Versicherungsnehmer hat bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme, deren Höhe sich maßgeblich an den ausgezahlten und seitens der Versicherungsgesellschaften jährlich ermittelten Prämienausschüttungen ("Boni") sowie einem bei Vertragsende zu leistenden Schlussbonus orientiert. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

3. Lebensversicherungsfonds mit US-amerikanischen Zweitmarktpolicen
Der in den USA vorherrschende Lebensversicherungstypus ist die Risikolebens- bzw. Todesfallversicherung. Im Gegensatz zu Deutschland dient die Lebensversicherung in den USA vornehmlich der Absicherung privater Risiken. Die Ablaufleistung wird in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.

Im Zusammenhang mit in US amerikanische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds ist oftmals von einer "Wette auf den Tod" die Rede. Hintergrund: Die Rentabilität bemisst sich vorliegend am Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Denn nur bei einem möglichst frühen Ableben des Versicherungsnehmers profitiert die in diesem Falle keine weiteren Prämien mehr auskehrende Fondsgesellschaft.

Derzeit leiden die in US amerikanische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds unter bereits zum Zeitpunkt der Auflage veralteten Sterblichkeitsannahmen. Infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Neben der verlängerten Fortzahlung der Versicherungsprämien leiden die in US amerikanische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds darüber hinaus unter zum Teil hohen Darlehensverbindlichkeiten. Folge für die Anleger: Auch in diesem Fall müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

Was können geschädigte Anleger in Schieflage geratener Lebensversicherungsfonds jetzt tun?

Betroffene Lebensversicherungsfonds Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Sollten betroffene Lebenversicherungsfonds Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Lebensversicherungsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Lebensversicherungsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Lebensversicherungsfonds oftmals über Banken

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Lebensversicherungsfondsanleger vertretenen Kanzlei wurden etliche Lebensversicherungsfonds über Banken vertrieben. Dabei wurden diese Lebensversicherungsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere – sich vornehmlich auch als Altersvorsorge eignende - Anlageform empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Insbesondere wurde in der Regel auch nicht über das so genannte Zweitmarktrisiko aufgeklärt. Mangels faktisch bestehendem Zweitmarkt sind Anleger geschlossener Lebensversicherungsfonds langfristig an die Beteiligungen gebunden und haben kaum eine Chance, die Anteile kurzfristig – und falls doch nur unter sehr hohen Verlusten - zu veräußern.

In Britische oder US-amerikanische Policen investierende Lebensversicherungsfonds besonders risikobehaftet

Anleger, die ihr Geld in Britische oder US-Amerikanische Policen investierende Lebensversicherungsfonds angelegt haben, wurden zudem in der Regel nicht über die Besonderheiten sowie die hiermit verbundenen Risiken dieser Beteiligungsformen aufgeklärt.

Typische Risiken in britische und US-amerikanische Policen investierender Lebensversicherungsofonds sind beispielsweise folgende:

  1. Währungs- und Wechselkursrisiko: Fonds mit Britischen und US-amerikanischen Lebensversicherung Policen investieren in fremden Währungen und sind damit zum Teil hohen Kursschwankungen ausgesetzt.
  2. Steuerliches Risiko: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
  3. Kapitalmarktrisiko: Hoher Akteinbestandteil bei in Britische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds.
  4. Langlebigkeitsrisiko bei in US-Amerikanische Policen investierenden Lebensversicherungsfonds .

Bei Vertrieb über Bank: Neue Chancen dank Kick-Back Rechtsprechung des BGH

Zudem wurde den Lebensversicherungsfondsanlegern die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen seitens deren Bankberater in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH) bestehen deshalb gute Chancen für Lebensversicherungsfonds-Anleger, die ihre Beteiligungen über eine Bank vermittelt bekommen haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lebensversicherungsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Lebenversicherungsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Andreas Frank, Rechtsanwalt

Pressekontakt/Agentur:

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Über Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann:

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert. Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

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