Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Jedoch mussten die Anleger des Equity Pictures Fonds KG IV mussten sich bereits mit der Möglichkeit, dass ihre Steuervorteile aberkannt werden und saftige Steuernachzahlungen drohen, auseinandersetzen. Und als ob das noch nicht genug wäre, führte Anfang des Jahres 2012 die Anklage einen ehemaligen Geschäftsführers des Emissionshauses Equity Picture AG zu negativen Schlagzeilen.
Hilfe für Anleger
Welche Optionen stehen enttäuschten Anlegern offen? Sie können sich zum Beispiel von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anleger vor der Beteiligung an dem Filmfonds ordnungsgemäß beraten wurden oder bei der Anlageberatung Fehler passierten. Zum Beispiel wurde Anlegern oft nicht erklärt, dass es sich bei einem Filmfonds um ein Unternehmen mit einem Totalverlustrisiko handelt. Da die Anleger ihre Beteiligung an dem Equity Pictures Fonds KG IV teilweise über einen Kredit finanzierten, wiegt das Verlustrisiko um so schwerer, da der Kredit weiterhin zu tilgen ist. Auch ist zu klären, ob - wie so häufig - Vermittlungsprovisionen (kick backs) flossen, über die die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen.
Wurden durch die Berater Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt, wurden die Anleger fehlerhaft beraten. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen, dass Anleger des Equity Pictures Fonds KG IV sich von ihrer Beteiligung an dem Filmfonds trennen und Schadensersatz fordern können. Der Schadensersatz wird im Idealfall sogar verzinst. Anleger des Equity Pictures Fonds KG IV, die das Gefühl haben, dass auch ihr Beratungsgespräch Defizite aufwies, sollten sich an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die bereits Anleger dieses Filmfonds berät, wenden.
Dr. Stoll, Rechtsanwalt
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