Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eigentlich hätte die Entscheidung über das weitere Schicksal des KanAm Grundinvest erst im Mai 2012 fallen sollen. Dann wäre die maximale Schließungsdauer von 2 Jahren erreicht gewesen, und es hätte zwischen Wiedereröffnung und endgültiger Schließung entschieden werden müssen.
Diese Entscheidung wurde jetzt vorweggenommen. Als Grund für die Abwicklung des Mrd. schweren Immobilienfonds gab die KanAm Gruppe in der Pressemitteilung bekannt, dass wegen Unsicherheiten durch die öffentliche Diskussion der letzten Zeit eine nachhaltige Wiedereröffnung nicht gewährleistet sei.
Der KanAm Grundinvest ist nicht der erste offene Immobilienfonds der KanAm Gruppe, der aufgelöst wird: Der Schwesterfonds KanAm US-Grundinvest wurde nach der Schließung wegen Liquiditätsproblemen ebenfalls endgültig abgewickelt. Die Geschichte des 2001 aufgelegten KanAm Grundinvest ist eine Geschichte der Schließungen. Zum ersten Mal wurde KanAm Grundinvest im Jahr 2008 geschlossen. 8 Monaten später, im Juni 2009 konnte der Fonds wiedereröffnen, jedoch kam es im Mai 2010 zur erneuten Schließung, die sich jetzt als die endgültige erwiesen hat.
Die KanAm Gruppe plant als weiteres Vorgehen, dass der Immobilienfonds bis zum 31.12.2016 abgewickelt sein soll. Bei den kommenden Auszahlung des KanAm Grundinvest in den nächsten Wochen sollen rund 200 Mio. Euro an die Anleger des Fonds ausgeschüttet werden. Die erste Auszahlung sollen die Anleger des KanAm Grundinvest bereits in der Woche vom 05. - 11.03.2012 erhalten. Danach sollen die Auszahlungen im Halbjahresrhythmus erfolgen. Die Höhe der Auszahlungen wird sich danach richten, wie viel die jetzt anstehenden Verkäufe der Immobilien des Fonds KanAm Grundinvest erbringen werden.
Anleger des KanAm Grundinvest müssen jetzt handeln, da sich die Abwicklung, die erst Ende 2016 abgeschlossen sein soll, sehr lange hinziehen wird. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht bereits für zahlreiche Anleger Ansprüche geltend und wird nun Klagen einreichen. Es werden bereits hunderte Anleger offener Immobilienfonds vertreten und beraten, so dass umfangreiches Expertenwissen vorhanden ist. In nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil falsch beraten wurde. Anleger des KanAm Grundinvest müssen jetzt wegen der Verjährung sehr schnell handeln. „Das Investment“ schreibt, dass 79% der Immobilien ein Volumen von über 100 Mio. Euro hätten, die nur schwer zu verkaufen sein dürften. Wie lange sich die Abwicklung dann wirklich hinzieht und mit welchen Verlusten die Anleger zu rechnen haben, steht daher in den Sternen.
Dr. Stoll, Rechtsanwalt
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