Mit Schreiben vom 02.12.2012 teilte die Cine Pictures Managament GmbH den Anlegern des Equity Pictures Medienfonds IV schlechte Nachrichten mit.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Zunächst wird berichtet, dass der Bericht der Steuerfahndung fertig gestellt sei und Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Equity Pictures Medienfonds GmbH wegen Steuerhinterziehung zugunsten der Anleger erhoben worden sei. Durch den Steuerfahndungsbericht droht die steuerliche Aberkennung der Verlustzuweisungen, zumindest hinsichtlich des fremdfinanzierten Anteils des Equity Pictures Medienfonds IV und eine Steuernachzahlung mit Zinsen von 6% p.a. seit dem Initialjahr. Man geht davon aus, dass die Finanzbehörden dazu ihre Meinung nicht ändern werden und es zu Steuernachzahlungen kommt. Dagegen will man gerichtlich vorgehen. Für die Prozesskosten sollen von den Anlegern des Equity Pictures Medienfonds IV bis zu 7,5% Liquiditätsreserven eingefordert werden. Anleger müssen also mit Zahlungen an den Fonds und an das Finanzamt rechnen: eine Katastrophe.

Falschberatung und Schadensersatz für Anleger

Die Beratung von Anleger der Equity Pictures Medienfonds zeigt, dass diese oft falsch beraten wurden. Gerade der steuerleiche Vorteil wurde noch 2005 als sicher herausgestellt, obwohl zu diesem Zeitpunkt die steuerliche Problematik von Medienfonds längst bekannt war. Hinsichtlich der Garantieversprechen sind bei den VIP Medienfonds bereits zahlreiche Urteile zugunsten der Anleger ergangen. Diese sind weitgehend übertragbar auf die Equity Pictures Medienfonds, so dass die Anleger gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Berater und Banken haben. Wenn die Einlage in den Equity Pictures Medienfonds zudem noch darlehensfinanziert war, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerufen und so eine Rückabwicklung des Equity Pictures Medienfonds zu erreichen. Auch zu dem Widerruf bei kreditfinanzierten Medienfonds sind erst kürzlich Urteile der Oberlandesgerichte München und Stuttgart ergangen, so dass auch hier gute Aussichten der Anleger beste hen, ohne Schaden aus den Equity Medienfonds herauszukommen.

Anleger der Equity Pictures Medienfonds sollten daher nicht länger abwarten, sondern handeln. Nur so können rechtzeitig massive Verluste und hohe Steuernachforderungen mit Zinsen ausgeglichen werden.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

Weitere Informationen:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/equity-pictures-gmbh-co-kg-equity-pictures-ag-medienfonds-und-filmfonds

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.

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