Öffnung oder Abwicklung? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Anleger des bereits zum zweiten Mal geschlossenen Immobilienfonds CS Euroreal.

Ein Beitrag der IVA Rechtsanwalts AG


Für den Fonds, der seit Mai 2010 erneut geschlossen wurde, läuft die Frist zur Rücknahmeaussetzung der Anteilsscheine im Mai 2012 aus. Nach Ablauf dieser vom Gesetzgeber festgelegten Frist wird sich zeigen, ob dem Fonds eine Wiedereröffnung gelingt oder nicht. Eine bereits von der Geschäftsführung geplante Wiedereröffnung im Jahr 2011 blieb ohne Erfolg.

Experten schätzen die aktuelle Situation des Fonds als „stabil“ ein. Grund hierfür ist der Verkauf von drei Immobilien, die dem CS Euroreal zu einer erhöhten Liquidität verholfen haben. Nach Angaben von Experten bedarf es für eine risikolose Wiedereröffnung einer Liquiditätsquote von 22,8%.

Ob diese Quote im Mai 2012 erreicht werden kann, bleibt jedoch fraglich. Nach Informationen von Schroder Property plant jeder dritte institutionelle Anleger den Verkauf seiner Anteile am CS Euroreal. Ob der Fonds somit die notwendigen Mittel für eine risikofreie Wiedereröffnung erhalten wird, bleibt fraglich.

Für Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung des Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen den überwiegend unwissenden Anlegern die Beteiligung als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert.

Eine Pressemeldung der IVA Rechtsanwalts AG

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem CS Euroreal. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Informationen über die Autoren:

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
Willy - Brandt - Platz 13
68161 Mannheim
Telefon: 0621 / 18 000 0
Web: www.iva.ag - Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Über IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft:
Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

IVA steht für die anwaltliche Interessenvertretung der geschädigten Anleger. Die IVA Rechtsanwalts - AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de