Unter den Begriff "Werkswagen" fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden.

Bei einem VW Tiguan 2.0 TDI wurde ein mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmtes Softwareupdate aufgespielt. Allerdings funktionierte die Abgasreinigung auch nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Unter 10° C und über 32° C und ab einer Höhe von 1000m funktionierte die Abgasreinigung nicht.

Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung der Straßenbaubehörde und des der Anordnung beigefügten Verkehrszeichenplans Verkehrsschilder nicht ordnungsgemäß befestigen, handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne.

Ein Hähnchenlieferant parkte vor einer Tiefgarageneinfahrt, um kurz eine Lieferung zuzustellen. Ein Anwohner wollte aus seiner Tiefgarage. Es kam zum Streit und der Anwohner hinderte den Lieferanten am Wegfahren, es gab sogar Tritte gegen das Fahrzeug. Der Anwohner muss nun Schadensersatz zahlen.

Wenn sich ein Betroffener gegen das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung wendet, muss er die Möglichkeit haben, die Validität der standardisierten Messung zu überprüfen. Dies ist aber bei dem Messgerät Traffistar S 350 mangels Speicherung der Rohmessdaten nicht möglich. Damit werden die Grundrechte auf ein faires Verfahren verletzt.

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen.

Das Betätigen einer Funktionstaste eines Mobiltelefons stellt auch dann ein tatbestandliches "Benutzen" im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar, wenn es nicht unmittelbar der Kommunikation dient, sondern klären soll, ob das Gerät noch funktioniert.

Der Kläger begehrt aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass er einen Helm tragen oder auf das Motorradfahren verzichten muss.

Weil der Kläger bei der Reinigung seines Pkw an der Tankstelle mit einem Scheibenabzieher die Motorhaube verkratzt hatte, verlangte er Schadensersatz vom Tankstellenbetreiber in Höhe von knapp 1.000,00 €. Darüber hat nun das Landgericht Coburg entschieden.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat sein erstes Berufungsurteil in einem Verfahren gegen ein freies Autohaus im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik verkündet. Die Klage gegen das Autohaus blieb ohne Erfolg.