Wird ein Fahrzeug auf Anraten einer KFZ-Werkstatt stehengelassen, weil diese einen Motor- oder Getriebeschaden vermutet, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nutzungsausfall, wenn der Ratschlag der Werkstatt unrichtig war. Dies hat das OLG Oldenburg entschieden (Az. 1 U 132/13).

Aus einem an einer Elektroladestation aufgestellten Parkplatzschild und dem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung mit den Zusatzzeichen hat den Zweck, den ungehinderten Schulbesuch zu ermöglichen und Kinder besonders zu schützen. Laut AG Wuppertal gilt dies aber nicht für einen Feiertag, an dem Schulen vollständig geschlossen haben.

Nicht jedes In-die-Hand-Nehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt kann als dessen tatbestandsmäßige Benutzung verstanden werden. Erforderlich ist deshalb, dass die Handhabung einen Bezug zu einer der Funktionen des Gerätes aufweisen muss.

Wird wegen eines Eichhörnchens stark abgebremst und der Hintermann fährt auf, muss sich der Vorausfahrende die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mit 25% anrechnen lassen. Auch wenn es eventuell zu Lasten des Eichhörnchens gegangen wäre, hätte der Unfall durch Weiterfahren vermieden werden können.

Ein privates Abschleppunternehmen schleppt im Auftrag der Stadt ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug ab. Bei dem Abschleppvorgang wird das Fahrzeug beschädigt. Haftet das Abschleppunternehmen für die Schäden? Ein Urteil des BGH.

Der Klägerin steht kein Anspruch auf Erstattung des geltend gemachten Kaskoschadens wegen Beschädigung des versicherten Fahrzeuges zu. Nach Urteil des OLG Karlsruhe (Az. 12 U 149/13) sind die Ausschlussklauseln der Versicherung wirksam.

Der Käufer eines neuen Mercedes-Benz monierte die Spiegelung der Zierleisten im Fahrzeuglack und verlangte eine Kaufpreisminderung von 6.000 Euro. Ein harmonisch empfundenes Reflektionsbild sei jedoch nicht geschuldet, so das OLG Düsseldorf.

Ein über 90 Jahre alter Autofahrer wurde zu Recht zur Fahrprobe zitiert, als er auf der Autobahn mit auffälliger Fahrweise angehalten wurde. Als er diese nicht bestand, klagte er vor dem Verwaltungsgericht.  Es zeigte sich ein erheblicher Mangel an Einsicht- und Kritikfähigkeit.

Spielt es eigentlich auf Parkplätzen oder in Parkhäusern eine Rolle, ob das Hinweisschild "Hier gilt die StVO" aufgestellt ist? Worauf müssen Autofahrer auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt achten? Grundsätzlich müssen Autofahrer besonders den § 1 der StVO berücksichtigen.