Wenn man meint, auf den Nordseeinseln gehe es stets ganz gemächlich zu, dann täuscht man sich. Mit 101 km/h statt wie vorgeschrieben mit maximal 50 km/h war ein Inselbewohner innerorts mit einem Motorrad durch Norderney gerast.

Der Sachverhalt

Der Mann erhielt wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid über 560,- Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Das wollte der Mann nicht akzeptieren und zog vor das Amtsgericht Norden. Als Entschuldigung für die Raserei führte er an, bei einem Überholvorgang sei ihm ein anderes Fahrzeug entgegengekommen, da habe er zur Vermeidung eines Unfalls beschleunigen müssen.

Das Amtsgericht glaubte ihm nicht. Die Sache mit dem Überholvorgang schien dem Amtsgericht angesichts der außergewöhnlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht plausibel.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts rief der Mann das Oberlandesgericht an. Er gab an, er habe das Motorrad an jenem Tag erstmalig genutzt und es daher nicht richtig einschätzen können.

Die Entscheidung

Der Senat konnte keinen Rechtsfehler in dem amtsgerichtlichen Urteil entdecken. Das Vorbringen des Mannes widerspreche auch den Feststellungen des Amtsgerichts, wonach der Raser eingeräumt hatte, "mit seinem leistungsstarken Fahrzeug gut vertraut" zu sein.

Auch die Wertung des Amtsgerichts, dass der Mann vorsätzlich und nicht lediglich fahrlässig gehandelt habe, beanstandete der Senat angesichts der ganz erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht.

Der Mann muss jetzt die 560,- Euro zahlen und seinen Führerschein für drei Monate bei der Staatsanwaltschaft Aurich abgeben.

Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - Az. 2 Ss(OWi) 304/17

OLG Oldenburg
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