(Pressemeldung) Ein Ausländer darf nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes mit sofortiger Wirkung ausgewiesen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, ein US-Amerikaner, lebt seit 1983 in die Bundesrepublik. Er war als Angehöriger der US-Streitkräfte eingereist. Später heiratete er eine deutsche Staatsangehörige, die eine Tochter mit in die Ehe brachte. Mit Urteil vom 25. April 2007 wurde der Kläger wegen schweren sexuellen Missbrauchs der zur Tatzeit siebenjährigen Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die zuständige Ausländerbehörde wies den Kläger unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aus. Der hiergegen erhobene Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Die Ausweisung könne sofort vollzogen werden. Der Abschluss des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ausweisung müsse nicht abgewartet werden. Die schwerwiegende Straftat rechtfertige eine Ausweisung, die aus Gründen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer auch sofort erfolgen könne.

Beschluss vom 30. Oktober 2009, Aktenzeichen: 7 B 10987/09

Pressemeldung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz