Der Sachverhalt
Die Klägerin vermutete, dass der Bereich der Ledercouch aus einem anderen, minderwertigen Material gefertigt wurde. Schließlich sei das betroffene Eckteil einer sehr geringen Belastung ausgesetzt. Ihr Mann liege zwar beim regelmäßigen Mittagsschlaf dort, allerdings habe er immer ein Kissen unter den Kopf geschoben.
Das Möbelgeschäft sah sich die Sache vor Ort an. Es vertrat aber die Ansicht, dass die sichtbaren Beschädigungen von übermäßiger Beanspruchung oder mangelnder Pflege kämen. Die Klägerin wollte die Couch zurückgeben und den Kaufpreis von 2.100 Euro wieder haben.
Die Entscheidung
Das Amtsgericht Augsburg ließ die Ledercouch von einem Sachverständigen begutachten und wies am Ende die Klage ab. Denn die Lederteile hatten überall die gleiche Qualität. Allerdings war das Leder im Bereich der abgeriebenen Stellen deutlich glatter und fetter. Das bedeutet, dass die betreffenden Stellen immer wieder mit Schweiß und Hautfetten in Berührung kamen.
Nachdem es sich um den Stammplatz des Ehemannes für seinen Mittagsschlaf handelte, kam es durch Körperwärme, Feuchtigkeit und Schweiß zum Abrieb der obersten Lederschicht. Auch wenn er ein Kopfkissen benutzt, stößt er wohl immer wieder mit dem Kopf gegen das Rückenteil an.
Die Berufung hatte keinen Erfolg.
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