Das Inkassounternehmen, das unter anderem die Forderungen der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" betreibt, habe beharrlich  gegen gerichtliche Auflagen verstoßen und dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht. Das Unternehmen darf nun nicht mehr als Inkassounternehmen arbeiten.

Mit der Entscheidung des VG Köln (Az. 1 L 1262/13), hat das Gericht einen Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit dem die weitere Tätigkeit eines Unternehmens auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen unterbunden werden sollte.

Inkassounternehmen macht Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale.de geltend

Das Inkassounternehmen macht unter anderem die Forderungen einer Düsseldorfer Firma geltend, die im Internet den Auskunftsdienst "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" betreibt. Das geschäftliche Verhalten dieser Firma wird im Internet in verschiedenen Foren unter anderem als "Abzocke" gebrandmarkt und war bereits Gegenstand von Rundfunksendungen und Presseberichten.

Inkassounternehmen hat seine Geschäftspraxis nicht ausreichend geändert

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Inkassounternehmen zu seinem Auftreten gegenüber den Kunden der Düsseldorfer Firma eine beschränkende Auflage gemacht, die seit Juni 2013 verbindlich zu beachten war (VG Köln 1 K 129/13). Nachdem das Unternehmen seine Geschäftspraxis aus Sicht des Oberlandesgerichts Köln nicht in dem gebotenen Umfang geändert hatte, wurde ihm nun die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Diese Eintragung ist erforderlich, um als Inkassounternehmen arbeiten zu dürfen.

Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister entzogen

Das Gericht hat diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Das Unternehmen habe beharrlich gegen die Auflage verstoßen und darüber hinaus dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht. Die Verstöße seien so gewichtig gewesen, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Köln die Registrierung mit sofortiger Wirkung habe entziehen dürfen.

Themenindex:
Gewerbeauskunft-Zentrale.de, Inkasso, Inkassounternehmen, Branchenbuchverzeichnis

Gericht:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 10.02.2014 - 1 L 1262/13

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