Im vorliegenden Fall lehnte die Berliner Polizeibehörde eine Bewerberin aufgrund ihrer Brustvergrößerung ab. Die Behörde befürchtete, es könnte im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen zur Beschädigung der Brustimplantate kommen und die Bewerberin deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.

Aus der Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klägerin Recht gegeben, die nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte. Damit hat das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Die Polizeibehörde lehnte die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.

Gutachten eines Arztes und Werkstoffwissenschaftlers

Das Oberverwaltungsgericht holte wissenschaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers ein. Danach sind die Befürchtungen der Polizeibehörde bei den im Fall der Bewerberin verwendeten modernen Brustimplantaten, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen, unberechtigt.

Gericht:
Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2018 - OVG 4 B 19.14

OVG Berlin-Brandenburg
Rechtsindex - Recht - Urteile