Ein Versicherungsnehmer ließ einen mit Fett gefüllten Topf auf den angeschalteten Herd stehen. Aus Angst, es könnte Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen geben, hat er der Versicherung vorgespiegelt, das Feuer könne nur auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein.

Das OLG Oldenburg hat in seinem Urteil (Az. 5 U 25/14) festgestellt, dass das irrtümliche Fällen der auf fremden Grund stehenden Bäume von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Bei dem Fällen der Bäume auf einem fremden Grundstück verwirklicht sich ein Risiko des täglichen Lebens.

Nach Urteil des AG München (Az. 273 C 32/13) liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer, wenn dieser bei einer Erkrankung im Ausland die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt hat, dass und woran er tatsächlich erkrankt ist und dass die medizinische Behandlung notwendig war.

Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, ist nach Urteil des AG München (Az. 282 C 28161/12) verpflichtet, die bei der Versicherung einzureichende Arztrechnung auf Richtigkeit der vorgenommene Behandlung zu überprüfen.

Wer nach einem Verkehrsunfall als Geschädigter ein Fahrzeug anmietet, darf nicht den teuersten Mietwagen nehmen. Ein Geschädigter könne die Kosten verlangen, die ein verständiger wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten dürfe.

Für die Ausübung der Heilkunde ist eine Niederlassung erforderlich. Die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraumes eines Dritten nach Absprache genügt dafür nicht, so das Urteil des AG München. Wird dagegen verstoßen, können keine Leistungen verlangt werden.

Ein Student schob eine Pizza in den Backofen, stellte den Timer auf 10min und verließ die Küche. Kurz darauf brannte die Küche. Ursache war eine versehentlich eingeschaltete Ceranplatte des Herdes. Hat der Student grob fahrlässig gehandelt? Nein, so das Urteil des SG Heilbronn.

Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Wird die Anzahlung überwiesen, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft.

Mit Urteil hat das LG Karlsruhe (Az. 9 O 95/12) entschieden, dass es sich bei einem Reifenplatzer infolge eines größeren, eingefahrenen Fremdkörpers um einen Unfall i.S.v. Ziff. A.2.3.2 AKB und nicht um einen Schaden aufgrund eines Betriebsvorgangs handelt.

Als er seinem Versicherungsvertreter gegenüber saß, gab ein Mann aus Scham bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht an, dass er unter einer erektilen Dysfunktion (Potenzstörung) leidet. Die Versicherung erklärte die Anfechtung des Vertrages.