Ein 19-Jähriger befuhr mit dem BMW seines Vaters die Autobahn A9. Im Bereich einer Autobahnausfahrt überholte er unerlaubt die stockende Fahrzeugkolonne neben der eigentlichen Fahrspur. Als er wieder auf die reguläre Fahrspur einscheren wollte, ließ ihn ein Autofahrer nicht rein. Der 19-Jährige stieg aus und die Situation eskalierte...

Der Sachverhalt

Kurz bevor der junge Mann ausstieg, hat er sein Auto wieder in die Kolonne eingeschert und brachte so sein Auto in einer Schräglage abrupt zum Stehen. Er blockierte so die Autobahnabfahrt. Zusammen mit seinen beiden unbekannten Mitinsassen stieg er aus und rannte auf den PKW des später Geschädigten zu, der ihn nicht "reingelassen" hat.

Dieser stieg mit seiner Begleiterin ebenfalls aus und es kam zu wechselseitigen Schubsereien und im Anschluss daran zu gegenseitigen Faustschlägen. Auch die Begleiterin des Geschädigten bekam einen schmerzhaften Schlag ins Gesicht. Als der Geschädigte zu flüchten versuchte und auf dem Seitenstreifen ausrutschte, nützten der 19-Jährige und seine Begleiter die Situation aus und traten auf den am Boden liegenden Geschädigten ein, so dass dieser Schürfwunden und Schmerzen erlitt. Anschließend fuhr der Verurteilte mit seinen Begleitern davon.

Eine weitere Tat des 19-Jährigen

Der junge Mann musste sich auch für eine weitere Tat verantworten. Damals fuhr er - wiederum mit dem PKW seines Vaters - aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit und ungenügenden Sicherheitsabstands auf einen PKW Audi auf. Durch den Auffahrunfall erlitt eine Insassin im Audi Schmerzen und ein Schleudertrauma. Auch damals reagierte er äußerst aggressiv. Er hat den Fahrer des PKW so wütend beschimpft, dass dieser zunächst nicht aus dem PKW ausgestiegen sei.

"Warum kannst Du Arsch denn net auf die Seite fahren?"

Ein Zeuge sagte Folgendes aus: Ich habe ein Auto kommen sehen, das sehr hochtourig fuhr. (...) Der BMW schoss an mir vorbei. Nach meiner Einschätzung hatte der BMW etwa 100 km/h drauf. Er fuhr vor und hatte erst im letzten Augenblick gebremst und hat dann den Audi gerammt. Alle Beteiligten fuhren dann auf die rechte Spur. Der BMW Fahrer war schon ausgestiegen und hat auf den Geschädigten eingeschrien. Ich habe nur gehört: Warum kannst Du Arsch denn net auf die Seite fahren?

Das Urteil des Amtsgericht München

Zur Strafzumessung führt das Urteil unter anderem aus: Nur weil (der Geschädigte) dem Angeklagten keine Lücke gelassen hat, kam es überhaupt zu dem Aggressionsausbruch - ein nichtiger Anlass, der täglich im Straßenverkehr vorkommt. Eine besondere Rolle spielt dabei, dass der am Boden liegende Geschädigte massiv getreten wurde. Der Angeklagte tritt auf dem Video (Anmerkung: Es lag ein Handyvideo von Zeugen vor) deutlich erkennbar auf den Wehrlosen ein. Auch fließt zu Lasten des Angeklagten ein, dass auch Unbeteiligte durch die Blockade beeinträchtigt worden sind.

Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen

Diese massive Reaktion des Angeklagten auf eine alltagstypische Verweigerungssituation des Geschädigten zeigt, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Offenkundig hatte der Angeklagte seine Emotionen nicht unter Kontrolle und weist damit auch bestimmte charakterliche Mängel auf, die darauf hindeuten, dass der Angeklagte ohne eine Auszeit vom Straßenverkehr eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit bedeutet. In der anderen Tat scheint noch einmal das hohe Aggressionspotential des Angeklagten auf, der offenkundig nicht mit Stresssituationen im Straßenverkehr umgehen kann.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München verurteilte den 19-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Wochen Dauerarrest, drei Beratungsgesprächen bei der Stadt München und der Teilnahme an einem Vortrag des Instituts für Rechtsmedizin zu den Folgen von Gewalt. Außerdem erhielt er acht Monate Führerscheinentzug.

Anmerkung Rechtsindex: Der 19-Jährige wird sicherlich im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit einer medizinischen-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen müssen. Auch die Probezeit wird sich entsprechend verlängern, so dass er genügend Zeit hat, seine Einstellung zur Rechtsordnung zu überdenken.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 25.01.2017 - 1022 Ds 461 Js 163565/16

AG München, PM
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