Ein Autofahrer ging davon aus, dass ein Fahrradfahrer sein Fahrzeug beschädigt hat. Sofort nahm er mit seinem BMW die Verfolgung auf. Rotlicht gab es für den Autofahrer nicht - schließlich musste der den Radfahrer stellen. Er stellte sein Fahrzeug quer, packte den Radfahrer und warf diesen auf die Motorhaube.

Der Sachverhalt

Der Autofahrer saß in seinem Pkw BMW, als er ein Geräusch bemerkte. Er ging davon aus, dass ein Fahrradfahrer, der spätere Geschädigte, sein Fahrzeug beschädigt hat. Bei der Verfolgung des Radfahrers zeigte an einer Kreuzung die Ampel Rotlicht. Der Autofahrer ignorierte jedoch bewusst das Rotlicht und überquerte die Kreuzung.

Eine Fußgängerin, die bei Grünlicht der Fußgängerampel die Straße schon halb überquert hatte und das herannahende Fahrzeug zufällig bemerkt hatte, konnte einen Zusammenstoß nur dadurch verhindern, dass sie abrupt stehen blieb. Der Autofahrer fuhr mit seinem Pkw BMW mit einem Abstand von circa drei bis vier Schritten an der Fußgängerin vorbei.

Nach diesem Fahrmanöver zog er mit seinem Pkw nach rechts, stellte das Fahrzeug quer zum Fahrradweg ab und stoppte den Radfahrer. Im weiteren Verlauf sprangen der Münchner und sein Beifahrer aus dem Pkw BMW. Der Münchner packte den Fahrradfahrer am Kragen und warf diesen auf die Motorhaube des Pkw BMW. Er drückte den Geschädigten mehrfach zurück und schüttelte ihn aggressiv. Der Münchner und sein Beifahrer ließen erst bei Eintreffen der Polizei von dem Geschädigten ab. Verletzungen erlitt der Fahrradfahrer nicht.

Das Urteil des Amtsgerichts München

Das an den Tag gelegte Verhalten im Zusammenhang mit einem aus dem Verkehrsgeschehen entstandenen Streit ist unter keinen Umständen hinzunehmen und entschuldbar., so der Richter des Amtsgerichts München in seinem Urteil.

Der Münchner habe durch die versuchte gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr und die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung mit aller Nachdrücklichkeit sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen. Daher ordnete das Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis an und verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung des Führerscheins von 12 Monaten.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 27.7.2015 - 1031 Ds 463 Js 222688/14 jug

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