Das Landgericht Freiburg hat den 53 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen algerischer Abstammung des Mordes in Tateinheit mit versuchter Entziehung Minderjähriger und Totschlag für schuldig befunden und ihn deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.

Feststellungen des Landgerichts Freiburg

Der Angeklagte hat den neuen Wohnort seiner getrennt von ihm lebenden langjährigen Lebensgefährtin und des vier Jahre alten gemeinsamen Sohnes ausfindig gemacht, indem er der Frau unbemerkt von ihrer Arbeitsstelle nach Hause nachgefahren war. Er hatte sich mit der Trennung nie abgefunden.

Mit dem Auto den Weg versperrt

Vor der Tat hatte er sich ein Fahrzeug ausgeliehen, mit dem er am Morgen des 28. Juli 2017 (gegen 08:10 Uhr) vor das Fahrzeug der 39 Jahre alten ehemaligen Partnerin fuhr, um ihr den Weg zu verstellen, wobei es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge kam. Nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Kollision der Fahrzeuge unbeabsichtigt war.

Der Angeklagte führte zwei Küchenmesser mit sich – eines mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern, eines mit einer etwas geringeren Klingenlänge. Er war dabei fest entschlossen, seinen Sohn – notfalls mit Gewalt – aus dem Auto zu holen und nach Algerien zu verbringen. Zu einer Tötung von Mutter und Kind war er zu diesem Zeitpunkt nach Auffassung der Kammer noch nicht entschlossen.

Autoscheibe mit Messerschaft eingeschlagen

Sein Versuch, ins Fahrzeug zu gelangen, misslang aufgrund der betätigten Zentralverriegelung. Hierauf versuchte er vergeblich mit der Faust die Heckscheibe dieser Seite einzuschlagen und begab sich nach dem Scheitern dieses Vorhabens auf die Beifahrerseite, schlug dort mit dem Schaft des Messer die vordere Seitenscheibe ein.

Angeklagter stach auf Frau und Kind ein

Entweder stach er -  nun mit Tötungsabsicht - bereits durch das eingeschlagene Fenster auf die 39-jährige ein oder er begab sich zunächst durch das Fenster in den Innenraum des Autos und stach dann mehrfach auf die Frau ein. Nachdem ein herbeigeeilter Passant die hintere Scheibe auf der Fahrerseite eingeschlagen hatte, um zusammen mit seiner Freundin das Kind zu retten, stach der Angeklagte auch auf seinen Sohn ein, der im Fahrzeugfond auf einem Kindersitz angeschnallt saß.

Angeklagter flüchtet mit dem Auto

Anschließend kletterte der Angeklagte über die von dem Passanten eingeschlagene Scheibe aus dem Auto und flüchtete schließlich mit seinem Fahrzeug. Aufgrund einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Angeklagte bereits um 08:27 Uhr auf der Fahrt von der Autobahnausfahrt Freiburg-Nord und der B 3 von der Polizei festgestellt und verfolgt werden. Nach einer Verfolgungsfahrt hielt der Angeklagte sein Fahrzeug schließlich gegen 08:50 Uhr an und ließ sich widerstandslos festnehmen. Mutter und Sohn starben noch am Tatort.

Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg

Das Schwurgericht hat das Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat – nämlich der Entführung seines Sohnes - als erfüllt angesehen. Mordmerkmale bei der Tötung des Kindes waren nicht mit ausreichender Sicherheit festzustellen. Die besondere Schwere der Schuld wurde unter Berücksichtigung der Gesamtumstände – so unter anderem die Tötung von zwei Menschen, dabei insbesondere eines besonders hilflosen und schutzbedürftigen Kindes, für dessen Wohlergehen der Angeklagte auch verantwortlich war - festgestellt.

Die sachverständig beratene Große Strafkammer hat keine Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit feststellen können. Der Angeklagte stand weder unter Alkohol noch unter Drogen. Die durch einen psychiatrischen Sachverständigen diagnostizierte narzisstische Persönlichkeitsstörung führte nach Auffassung der Kammer zu keiner Verminderung oder gar Aufhebung der Schuldfähigkeit.

Gericht:
Landgericht Freiburg, Urteil - Az. 1 Ks 300 Js 23931/17 AK 1/18 (nicht rechtskräftig)

LG Freiburg, PM
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