Der Sachverhalt
Die beiden 20-jährigen Angeklagten T. und M. haben am 22. Januar 2015 die im achten Monat schwangere Ex-Freundin des Angeklagten T. unter einem Vorwand ein Waldgebiet gelockt und dort getötet. Zunächst habe ihr der Angeklagte M. mit einem Brotmesser je einmal in den Unterbauch und in die Flanke gestochen.
Anschließend habe der Angeklagte T. Benzin über ihren Körper geschüttet und das Opfer angezündet, so dass diese bei vollem Bewusstsein qualvoll verbrannt sei. Auch das Baby sei dabei im Mutterleib gestorben.
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin
Das Landgericht Berlin hat die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu einer Jugendstrafe von 14 Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat das Gericht bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die 13. Jugendkammer sah bei beiden Angeklagten die Mordmerkmale der Heimtücke und der Grausamkeit als gegeben an. Der Angeklagte T. habe darüber hinaus aus niedrigen Beweggründen gehandelt, der Angeklagte M. aus Mordlust. Als Motiv für die Tat nannte das Gericht das Bedürfnis des werdenden Vaters T., die Schwangerschaft um jeden Preis abzubrechen, um sein Leben frei und unbeschwert weiterleben zu können.
Die Schwangerschaft sollte um jeden Preis abgebrochen werden...
Er habe seine Ex-Freundin auf besonders perfide Art getäuscht und ihre Liebe zu ihm ausgenutzt, um sich ihrer zu entledigen. Daniel M. habe dagegen aus reiner Sensationslust getötet, so die Kammer. Das Urteil kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Gericht:
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2016
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