Die 20-jährige Einbrecherin war kein unbeschriebenes Blatt und wurde bereits mehrfach wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt. Während der Untersuchunghaft gebar sie ein Kind, das nun beim Kindsvater in Kroation lebt. Trotz der Mutterrolle und des Tatgeständnisses verhängte das Gericht eine hohe Haftstrafe.

Angesichts der tief verwurzelten kriminellen Energie der 20-jährigen Angeklagten hat das Gericht nicht die Hoffnung, dass allein die Mutterrolle und die damit verbundene Verantwortung für ihr Baby die Angeklagte künftig längerfristig auf einem rechttreuen Lebensweg halten kann. Die Mutterrolle und Verantwortung für ein Kind sei keine Garantie dafür, dass eine notorische Einbrecherin zukünftig keine Straftaten mehr begehen werde, so das Amtsgericht München.

Der Sachverhalt

Die junge Frau ist Anfang August 2014 in ein Reiheneckhaus im München Perlach eingebrochen. Mit einem Schraubenzieher hat sie das Küchenfenster im Erdgeschoß aufgebrochen und sämtliche Schränke und Schubladen durchsucht. Das Haus wurde dabei verwüstet. Alle Gegenstände waren auf dem Boden verstreut.

Die Angeklagte entwendete eine Goldkette mit einem Edelstein im Wert von circa 300 Euro und Bargeld in Höhe von 200 Euro. Sie war mit ihrem Ehemann kurz vor der Tat von Kroatien nach München gereist, um sich die Stadt anzusehen. Um sich Geld zu verschaffen, ist sie in das Haus eingebrochen und hat dabei einen Sachschaden von circa 2000 Euro verursacht. Die Angeklagte wurde kurz nach der Tat verhaftet und befand sich in Untersuchungshaft. In der Justizvollzugsanstalt brachte sie eine Tochter zur Welt. Die Tochter wurde vom Kindsvater und dessen Eltern im Einverständnis mit der Angeklagten abgeholt und lebt nun bei der Familie des Vaters in Kroatien. Die Angeklagte vermisst ihr Kind sehr.

Mutter zu einer hohen Haftstrafe verurteilt

Obwohl sie Mutter eines Neugeborenen ist und die Tat gestanden hat, wurde sie zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht hat auf die 20-jährige Angeklagte Jugendstrafrecht angewendet und festgestellt, dass bei ihr schädliche Neigungen vorliegen. Die Angeklagte wurde bereits im Jahr 2010 vom Amtsgericht Freiburg wegen 2 Einbruchsdiebstählen und 4 versuchten Einbrüchen zu 8 Monaten Jugendstrafe und im März 2013 in Frankreich zu 2 Monaten Freiheitsstrafe ,die zurückgestellt ist bis 2018, wiederum wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt.

Wegen dieser Vorverurteilungen saß die Angeklagte in Frankreich bereits 9 Monate in Haft. In Deutschland saß sie im Jahr 2010 zwei Monate in Haft. Das Gericht stellt fest: Zwar ist sie mittlerweile Mutter geworden und hat in der Hauptverhandlung nachvollziehbar geäußert, ihr Kind sehr zu vermissen. Angesichts der tief verwurzelten kriminellen Energie der Angeklagten hat das Gericht jedoch nicht die Hoffnung, dass allein die Mutterrolle und die damit verbundene Verantwortung für ihr Baby die Angeklagte künftig längerfristig auf einem rechttreuen Lebensweg halten kann.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2015 - 1034 Ls 468 Js 199228/14

AG München, PM 37/2015
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