(Alg II) - Verfügt ein Erblasser zu Gunsten eines "Hartz IV"- Leistungsbeziehers, dass die Erbschaft nur insoweit ausgezahlt wird, als bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen weiterhin bezogen werden können, darf die Grundsicherungsbehörde gleichwohl ihre Leistungen einstellen.

Ein Hartz IV Empfänger braucht nicht in einer Obdachlosenunterkunft zu bleiben, sondern ist berechtigt, eine eigene Wohnung anzumieten. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Eilverfahren entschieden.

Nürnberg (D-AH) - Einem Sozialhilfe-Empfänger steht ein staatliches Darlehen zur Reparatur der Solaranlage für seine Unterkunft zu. Voraussetzung dafür allerdings ist, dass er nur auf diese Art und Weise die Versorgung seiner Behausung mit elektrischem Strom aufrechterhalten kann.

Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht als Einkommen angerechnet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Langzeitarbeitslosen, der von einem Neffen monatlich 200,- Euro geliehen bekam und hiervon seine Miete bestritt.

Nürnberg (D-AH) - Die staatliche Sozialhilfe muss zwar für die Wohnung eines Bedürftigen aufkommen, nicht jedoch für seine Hausratsversicherung.

ALG 2 - Zu Recht darf ein Lottogewinn als Einnahme angerechnet und Arbeitslo­sengeld-II-Leistungen entsprechend reduziert werden.

Vermögensverwertung - Die Kündigung eines Bestattungsvorsorgevertrages, um daraus das Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe zu berücksichtigen, ist rechtswidrig. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch darauf, die örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine andere Wohnung mit höheren - noch angemessenen - Kosten auszuschöpfen.

Schulpflichtige Kinder die mit in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Übernahme des Eigenanteils zu den Lernmitteln. Eine Anspruchsgrundlage ergibt sich weder aus dem Zweiten noch aus dem Zwölften Sozialgesetzbuch.

ALG II - Die Abwrackprämie führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II, wenn sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkt an den Verkäufer des Neuwagens gezahlt wird.