Benötigt ein in der sozialen Pflegeversicherung Versicherter bei Arztbesuchen Hilfe durch eine Begleitperson für den Weg vom Fahrzeug zur Arztpraxis, kann auch die für die Fahrt zur Praxis benötigte Zeit bei der Feststellung des Pflegebedarfs und der Eingruppierung in die Pflegestufe zu berücksichtigen sein.

Die Klägerin bedurfte aufgrund ihrer Erkrankungen wegen einer bestehenden Sturzgefahr der pflegerischen Hilfe ihres Ehemannes, um von dem Fahrzeug zur Arztpraxis zu kommen. Auch wenn sie während der Fahrt zur Praxis keiner Betreuung bedurfte, war diese Zeit als Pflegezeit zu berücksichtigen, bei der ihr Ehemann Fahrer des Transportfahrzeugs war.

Einer Aufteilung der Zeiten steht entgegen, dass für die Begleitung vom Fahrzeug zur Praxis regelmäßig nur der Fahrer zur Verfügung steht. Damit ist in diesen Fällen wie bei Wartezeiten beim Arztbesuch, bei denen ebenfalls kein tatsächlicher Betreuungsaufwand besteht und für die das bereits höchstrichterlich entschieden ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R), ein Pflegebedarf anzunehmen. Die Klägerin musste durch die beklagte Pflegekasse in die Pflegestufe I eingestuft werden.

Gericht:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012 - L 5 P 29/11

Pressemeldung 6/2012 Landessozialgericht RP
Ähnliche Urteile:

Eigenständiges Umlagern und Aufsitzen durch ein elektrisches Pflegebett empfinden viele Pflegebedürftige als ein Rest von Lebensqualität. Gibt es darauf einen Rechtsanspruch? Ein bedeutendes Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts. Urteil lesen

Pflegeversicherung - Auch wenn demente oder psychisch erkrankte Versicherte, die bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität noch weitgehend selbstständig sind, nicht in Pflegestufe 1 eingestuft werden, können Sie einen Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten haben. Urteil lesen

Personen, die in der gesetzliche Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, also insbesondere auch Selbständige, müssen für eine neben der Hauptbeschäftigung ausgeübte geringfügige Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Urteil lesen

Inzwischen haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem sogenannten "Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung" (PNG) zugestimmt, das in Kürze in Kraft treten wird. Eine Information zum Thema. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de