Der Sachverhalt
Trinkgeld ist kein Schmiergeld - sollte man meinen. Doch es gibt auch gegenteilige Erfahrungen. Die üble Praxis erlebten All-inclusive-Urlauber auf Kuba. Der Getränkeservice im Hotel lief nur dann annähernd flüssig, wenn das Personal mit Trinkgeld motiviert worden war.
Bei All-inclusive-Reisen ist auch das Servieren von Getränken eine bereits mit dem Reisepreis bezahlte Leistung. Touristen, die trotzdem extra zahlen müssen, damit der Service funktioniert, können das als Reisemangel geltend machen.
Die Entscheidung
Für die Angewohnheit des Personals, für bereits bezahlte Leistungen, wie das Servieren von Getränken, Trinkgeld zu begehren, ist eine Minderung in Höhe von 5 % gerechtfertigt. Die Beklagte stellt nicht in Abrede, dass die Kläger dann zwar nach Ablehnen von Trinkgeld in den Genuß der Getränke kamen, jedoch nach derart langer Zeit, dass hiermit kein Genuß mehr verbunden war. Die Bedienung des Hotels hat somit den Service nicht vom Trinkgeld abhängig gemacht, aber in unzumutbarer Weise verschlechtert.
Gericht:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.06.2000 - 122 C 171/00
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