Zahlreiche Verbraucher beschweren sich immer wieder bei den Verbraucherzentralen. Auf der Suche nach Streaming-Anbietern gelangen sie leicht an fragwürdige Angebote. Eine nur fünftägige kostenlose Testphase bieten vor allem unseriöse Seiten.

Zahlreiche unseriöse Streamingportale

Die Testphase soll sich automatisch zu einem kompletten Jahresabo verlängern. Das endet für die verwunderten Verbraucher oft mit Mahnschreiben über hunderte Euro. Die Adressen dieser Webseiten sind zahlreich und wechseln ständig, sie gleichen sich jedoch stark in der Optik.

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor solchen Webseiten. Die Beschwerden gehen in ganz unterschiedliche Richtungen. Teilweise funktioniert die Registrierung gar nicht vollständig. Teilweise können Verbraucher nach der Registrierung gar keine Videos anschauen. Dann denkt man natürlich als Verbraucher, dass man sich nicht weiter darum kümmern muss. Trotzdem landen plötzlich Mahnschreiben im Briefkasten.

Unseriöse AGB

Aber es fällt auf, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft sehr problematisch sind. Darin heißt es zum Beispiel, dass Minderjährige automatisch mit Zustimmung Ihrer Eltern agieren und diese das Abo zahlen müssen. Das ist Quatsch. Auch in AGB darf man nicht alles reinschreiben, was man will. Von zwingenden Gesetzen dürfen Anbieter nicht abweichen. Deswegen kann es sich lohnen, fachkundigen Rat zu einzuholen. Die Verbraucherzentralen oder auch Anwälte nehmen sich gerne solcher Fälle an.

Angebliche Anwälte auf Youtube

Teil der Strategie ist die Einschüchterung. Die Mahnschreiben sind aggressiv und vermitteln den Eindruck, dass Gegenwehr ohnehin aussichtslos wäre. Dazu stellen die Anbieter sogar Youtube-Videos online. In denen erzählen angebliche Anwälte, dass die Geldforderung von einer bestimmten Seite auf jeden Fall rechtmäßig wäre. Diese Videos tauchen teilweise in den Suchergebnissen auf, wenn man den Name des Streamingportals auf Google eingibt. Kommentare sind unter den Videos in der Regel nicht möglich.

Wie wenig vertrauenswürdig das ist, kann man schon daran erkennen, dass der Anwalt keinerlei Infos zu seiner Kanzlei gibt. Außerdem spricht er von "Kaufverträgen". Man kann in rechtlicher Hinsicht oft geteilter Meinung sein, aber manche Aussagen sind offensichtlich falsch. Dazu zählt es, einen Vertrag über On-Demand-Streaming als Kaufvertrag zu bezeichnen.

Weitere Informationen

Eine Informationsseite der Marktwächter versucht laufend, unseriöse Anbieter aufzulisten.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen
Rechtsindex - Recht & Urteile