Ein Landwirt hatte auf seinem Grundstück eine antike Bronzefigur mit einem Wert von rund 1,8 Mio. Euro gefunden. Diese ging nach der Entdeckung in den Besitz des Landes über. Der Landwirt und das Land Hessen streiten um die Entschädigung des Landwirts. Das Land Hessen hat eine Entschädigung von lediglich 48.000 Euro festgesetzt.

Der Sachverhalt

Der Landwirt und das Land Hessen stritten im Anschluss um die Entschädigung des Landwirts für sein hälftiges Eigentum an dem Fund, das er nach der damaligen Rechtsgrundlage (Hadrianische Teilung) an dem Fundobjekt erworben hatte. Der Kläger bemisst den Wert seines Anteils auf der Grundlage eines vorgerichtlichen Gutachtens mit 1,8 Mio. Euro, das Land Hessen hat im Enteignungsbeschluss eine Entschädigung von 48.000 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung

Das Landgericht Limburg hat dem Landwirt weitere 773.000 Euro zugesprochen. Nach Auffassung des Landgerichts sieht das Hessische Denkmalschutzgesetz eine angemessene Entschädigung vor. Diese bemesse sich nach dem Hessischen Enteignungsgesetz, das eine Entschädigung nach dem Verkehrswert vorsehe.

Bei der Verkehrswertermittlung war zu berücksichtigen, dass dieser kunsthistorisch bedeutsame Fund dem Zugriff aufgrund des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen die Abwanderung ins Ausland unterlag.

Das Landgericht beauftragte einen Sachverständigen für Kunst der Klassischen Antike aus Frankfurt am Main. Dieses gelangt für den Miteigentumsanteil des Klägers zu einer Entschädigung mit der Hälfte des Verkehrswertes. Dies führt zu einem Entschädigungsbetrag von gerundet 821.000 Euro. Das Landgericht hat sich dieser Einschätzung angeschlossen.

Gericht:
Landgericht Limburg, Urteil vom 27.07.2018 - 4 O 140/16

LG Limburg, PM
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