Rechtsanwaltskammer Koblenz: Personal Assistents haben Konjunktur - Immer mehr Menschen, die beruflich stark eingespannt sind, beauftragen einen Privatsekretär oder eine Privatsekretärin. Rechtsrat erteilen darf er allerdings nicht.

Ein Beitrag der Rechtsanwaltskammer Koblenz

Immer mehr Menschen, die beruflich stark eingespannt sind, beauftragen einen Privatsekretär oder eine Privatsekretärin für die Erledigung ganz persönlicher Dinge, um mehr Zeit für die Freizeitplanung und Hobbies zu haben. Die Assistenten gewinnen Einblicke in die Finanzsituation ihrer Kunden, geben Tipps für die Vermögensbildung und beraten in Rechtsdingen wie das Formulieren eines Testaments oder die Regelung von Schadensfällen.

Doch Vorsicht! Hierbei handelt es sich um eine unerlaubte Rechtsberatung. In Deutschland darf per Gesetz nicht jeder vermeintlich Rechtskundige Rechtsrat erteilen. Wer in diesem Bereich beraten darf, ist in allen Einzelheiten im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Einen Rechtsuchenden vor Gericht vertreten und umfassend rechtlich beraten darf nur der Rechtsanwalt.

In unserem Rechtsstaat sind viele Bereiche so komplex geworden, dass sich der Einzelne im Paragraphendickicht kaum mehr zurechtfinden kann. Oft kennt er nicht einmal die Ansprüche, die ihm von Rechts wegen zustehen. Hier ist die Hilfe eines unabhängigen Beraters nötig. Der Rechtsanwalt hat sein Wissen in einer langen Ausbildung mit einer praktischen Referendarzeit erhalten. Auf der Grundlage einer kompetenten rechtlichen Bewertung werden wirtschaftlich vernünftige Lösungen für die spezifischen Fragestellungen der Mandanten erarbeitet.

Der Anwalt tritt nicht erst vor Gericht in Erscheinung, sondern berät, handelt und schlichtet immer dann, wenn juristischer Sachverstand gefordert ist, und das unter der Einhaltung von eng gesetzten Terminen und Fristen. Dabei ist die Vermeidung unnötiger Kosten selbstverständlich. Jeder Anwalt versucht zunächst im Interesse seines Mandanten, eine außergerichtliche Regelung zu finden, um auf diese Weise ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Kommt es dennoch zu einem Prozess, geht es oft gar nicht ohne Anwalt. Bei Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten sowie in Scheidungsverfahren müssen sich Betroffene von einem Anwalt vertreten lassen. Und im Strafverfahren wird das Gericht in schwerwiegenden Fällen für den Angeklagten sogar einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen, wenn er noch keinen Verteidiger hat.

Auch hinsichtlich der Haftungsfrage hat die anwaltliche Rechtsberatung ihre Vorteile für den Verbraucher. Unterläuft dem Anwalt ein Beratungs- oder Verfahrensfehler, ist es auf keinen Fall der Mandant, der den Schaden tragen muss. Für alle selbstverschuldeten Bearbeitungsfehler haftet der Rechtsanwalt. Dafür muss er eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, die meistens ihre Leistungen im Rahmen einer GmbH anbieten, ist die Haftung des Anwaltes nicht beschränkt. Die Haftpflichtversicherungssumme muss mindestens 250.000 Euro betragen. Um sicherzustellen, dass ein eventuell Geschädigter seine Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen kann, erhält ein Volljurist erst dann seine Zulassung zur Anwaltschaft, wenn er den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Daneben wachen die Rechtsanwaltskammern im Sinne einer Standesaufsicht, dass jeder Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft ausübt und sich beruflich wie privat nichts zuschulden kommen lässt. Berufsverfehlungen werden entsprechend geahndet und in schweren Fällen muss der Rechtsanwalt sogar mit dem Widerruf seiner Zulassung rechnen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung. Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z. B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Rechtsanwaltskammer Koblenz KdöR:
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.


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