Verkehrssicherungspflicht: Der Vermieter eines PKW-Stellplatzes ist seinem Mieter grundsätzlich nicht zum Winterdienst verpflichtet. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf macht Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. Verletzt dieser sich, so hat sich nach Ansicht der Juristen lediglich sein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht.

Ein Mieter war auf dem zum Mietshaus gehörenden Pkw-Stellplatz auf Schnee und Eis zu Fall gekommen. Daraufhin verklagte er den Vermieter auf Schadenersatz wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten.

Diesem Ansinnen stimmten die Richter des OLG nicht zu und wendeten bei ihrer Urteilsbegründung den Vergleich mit öffentlichen Parkplätzen an. Bereits dort sei anerkannt, dass eine Streupflicht lediglich bei großer Ausdehnung und großem Fassungsvermögen oder bei schnellem Fahrzeugwechsel besteht. Dem Verkehrsteilnehmer könne zugemutet werden, auf winterliche Glätte zu achten und etwaige Gefahren auf kurzen Strecken selbst zu meistern.

Der Mieter ist hier gehalten, durch geeignetes Schuhwerk oder Mitnahme von Hilfsmitteln zur Schnee- oder Eisbeseitigung selbst Vorkehrungen zur Schadensvermeidung zu treffen. Zudem lagen eine von Eis befreite öffentliche Straße und ein gefegter Gehweg mit wenigen Schritten erreichbar direkt neben dem Abstellplatz.

Hier hat der Mieter halt "Pech gehabt", so die Richter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. 05. 2008, Az. I-24 U 161/07).
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