Abofalle - Kostenfalle - Mahnung - Anfangs waren viele Internetnutzer skeptisch und vorsichtig, wenn es darum ging, private Daten im Internet einzugeben, um z.B. eine Bestellung im Internet durchzuführen. Jedoch häufen sich die Meldungen über schwarze Schafe im Internet und Betrugsmaschen diverser Anbieter.

Nürnberg (D-AH) - Irren mag menschlich sein, aber wer in einer Internet-Kontaktbörse aus freien Stücken all seine persönlichen Daten einträgt und sogar noch ein Foto von sich hochlädt, der wird später kaum glaubhaft machen können, dass es sich bei dem dabei zustande gekommenen Vertrag nur um einen Irrtum gehandelt habe.

(Rechtsindex) - Bei einer Registrierung im Internet müssen Anmeldegebühren und folgende Mitgliedsbeiträge ohne Weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein. Ist dies nicht gegeben, so sind entsprechende AGB-Klauseln wegen der Verletzung des Transparenzgebots unwirksam.

Kein Porsche - Das Landgericht Koblenz hat am 18.03.2009 die Klage eines Käufers, der einen fast neuwertigen Porsche des Beklagten im Internet für 5,50 Euro ersteigert hatte, auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 75.000,- Euro abgewiesen.

Ungenehmigtes Foto - Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 €. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte.

BGH - Der u. a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Markenhersteller Händlern nicht verbieten dürfen, ihre Produkte über eBay zu verkaufen.

Abmahnung: Wer in der Widerrufsbelehrung Verbraucher darauf hinweist, dass im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die Rücksendekosten selbst zu tragen sind, sollte dies auch in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufnehmen. Ansonsten kann dies kostenpflichtig abgemahnt werden.

(RX/ARAG) - Bei einer negativen Meinungsäußerung im eBay-Bewertungssystem besteht kein Löschungsanspruch, wenn die Bemerkungen die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.

Emailanfrage - Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels E-Mail nachzufragen.