Das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht im Internethandel ist seit Jahren ein schwieriges Thema. Der BGH hatte über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden. Diese betreffen den Fristbeginn, Ausnahmen und Wertersatz beim Rückgaberecht.

DSL Bandbreite - Verspricht ein Internetprovider seinen Kunden einen schnellen Internetzugang, der sich hinterher als zu langsam erweist, können die Kunden den Vertrag fristlos kündigen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Fürth hervor.

Bilderupload - Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Nürnberg (D-AH) - Wer im Internet eine Ware bestellt, kann mit Fug und Recht davon ausgehen, dass diese ihm auch unverzüglich geliefert wird. Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg insbesondere dann, wenn bei den Online-Angeboten keine weiteren Angaben zu Lieferungszeiten gemacht werden.

Nürnberg (D-AH) - Laufen die eigenen Geschäfte nur mäßig, sollte ein Händler seinen Frust nicht bei der Konkurrenz mittels extra teurer Abmahnungen abzureagieren versuchen. Das OLG Brandenburg zumindest hat jetzt das Verhalten einer solchen "Vielabmahnerin" als Rechtsmissbrauch in aller Schärfe zurückgewiesen.

§ 13 BGB - Der Bundesgerichtshofs hatte zu entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständiger Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen ist.

Emailwerbung: Wer über einen Autoresponder Emails mit werblichen Inhalten versendet, muß mit einer Unterlassung rechnen. Ohne das vorherige ausdrückliche oder stillschweigende Einverständnis des Adressaten stellt die abgeschickte Emailwerbung eine unzumutbare Belästigung dar.

Account - Der Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 114/06) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.

Schadensersatz - Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Auffassung des Landgerichts Koblenz bestätigt, dass ein Käufer, der bei einer vom Verkäufer nach kurzer Zeit abgebrochenen Internetauktion ein hochwertiges Fahrzeug für 5,50 Euro ersteigert, das Fahrzeug jedoch nicht erhält, vom Verkäufer nicht ohne Weiteres Schadensersatz verlangen kann.

Kontosperrung - eBay säubert im Interesse des Kundenschutzes mit scharfen Maßnahmen den von ihm zur Verfügung gestellten Internetmarktplatz. Betroffen sind vor allem diejenigen gewerblichen Verkäufer, die den seit Anfang 2007 geltenden verschärften Zuverlässigkeitsanforderungen nicht entsprechen. Bei Verstößen gegen seine Vorgaben kündigt eBay die Verträge fristlos und sperrt von einem auf den anderen Tag die Konten der Händler.