Das Landgericht Berlin hat gegen Facebook ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Facebook hatte die Sperre eines Users trotz einstweiliger Verfügung nicht aufgehoben.

Der Sachverhalt

Über vorliegenden Fall berichten die Rechtsanwälte Steinhöfel, wonach ein Facebook-Nutzer gesperrt wurde, weil er eine Nutzerin in Schutz genommen hatte, die als "Nazischlampe" beschimpft worden war. Er schrieb in einem Kommentar, dass diese Beleidigung nicht gerechtfertigt sei. Facebook ließ daraufhin jedoch die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen ihn für 30 Tage.

Das Landgericht Berlin (6 O 209/18 v. 19.07.2018) verbot die Löschung des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die einstweilige Verfügung wurde Facebook am 01.08.2018 rechtswirksam an die richtige Adresse zugestellt.

Das Kammergericht (20 W 53/18 v. 16.10.2018) hatte das hiergegen gerichtete Rechtsmittel von Facebook als "unzulässig" verworfen. Facebook hob die Sperre dennoch erst am 08.08.2018 auf, nachdem die ursprünglich verhängten 30 Tage abgelaufen waren.

Die Entscheidung

Auf Antrag von Rechtsanwälte Steinhöfel verhängte das Landgericht Berlin mit am 07.11.2018 zugestelltem Beschluss vom 02.11.2018 (6 O 209/18) ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre von 10.000 Euro gegen das Unternehmen - ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000 EUR einen Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an seinen Geschäftsführern.

Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, es habe bei dem Ordnungsmittel "sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird."

"Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich. Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern auch noch gerichtliche Verbote ignoriert", kommentiert Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel die Entscheidung.

Gericht:
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.11.2018 - 6 O 209/18

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