LG Hamburg - Eine Bank verletzt ihre Verpflichtungen aus einem Beratungsvertrag, wenn sie einem Kunden, der eine sichere Kapitalanlage wünscht, eine Inhaberschuldverschreibung einer ausländischen Investmentbank, die durch eine Garantie einer US-amerikanischen Holding abgesichert ist und die keinem Einlagesicherungssystem unterliegt, als sicher empfiehlt.

In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob sich der Kunde das Eingreifen eines Einlagesicherungssystems (irrtümlich) als gegeben vorgestellt hat oder nicht.

Gericht:
LG Hamburg Urteil vom 23.9.2009, 322 O 134/09

Quelle: LG Hamburg