Der Kläger machte aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegenüber der Sparkasse Frankfurt geltend. Hintergrund war eine Beteiligung seiner beiden Söhne an dem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv.

Die Zeichnung erfolgte im Jahr 2007. Geltend gemacht wurden Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. In einem seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger des HSC Optivita VIII UK Exklusiv erstrittenen Urteil vom 08.04.2016 hat das Landgericht Frankfurt die Frankfurter Sparkasse erneut zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Sparkassen haben vor der Finanzkrise massenhaft hochriskante Geschäfte mit gebrauchten Lebensversicherungen gefördert. Für die Vermittlung dieser Geschäfte flossen Provisionen von bis zu 17% an die Sparkassen.

Die Entscheidung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagte keine ordnungsgemäße Aufklärung über die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds einhergehenden Risiken und Nachteile erfolgt ist. Folgerichtig hat es die Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt. Damit ist es erneut gelungen gegen die Frankfurter Sparkasse ein positive Urteil zu erstreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit

Die Entscheidung des Landgerichtes stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche gegen Banken und Sparkassen erfolgversprechend ist.

Autor: Rechtsanwalt Marco Albrecht


Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
RA Andreas Frank (Pressesprecher)
Freihofstrasse 6
73730 Esslingen
Tel.: (0711) 9 30 81 10
Fax: (0711) 36 84 38
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!