Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG falsch beraten hat.

Wie das Landgericht Frankfurt in seiner von der Kanzlei Nittel | Fachanwälte erstrittenen Entscheidung vom 12. März 2015 (2-10 O 506/13 - nicht rechtskräftig) festgestellt hat, wurde der Kunde durch die Deutsche Bank über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken nicht vollständig informiert.

Nach der Beweisaufnahme gelangte das Landgericht Frankfurt zu der Einschätzung, dass die seinerzeit in der Filiale Neustrelitz der Bank tätige Beraterin ganz wesentliche Aspekte der Beteiligung in ihrer Beratung nicht erwähnt hat.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel: "Die ehemalige Mitarbeiterin der Bank hat in ihrer Zeugenvernehmung eingeräumt, dass sie über das Charterrisiko und das Risiko, dass die Schiffsbetriebskosten stärker als in der Prognose des Fonds zu Grunde gelegt ansteigen, nicht informiert hat." Darüber hinaus hat sie bestätigt, dass der Prospekt des Fonds von ihr nicht vor der Zeichnung der Beteiligung am Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 an den Kunden übergeben wurde.

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Matthias Nittel, Rechtsanwalt

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