Anlegern des GHF Schiffsfonds MS EURO SQUALL fürchten nach Insolvenzanmeldung des in Schräglage geratenen Fonds den Totalverlust ihrer Einlagen.

Ein Beitrag der Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann

Die Krise für die Anleger geschloss ener Schiffsfonds Beteiligungen nimmt kein Ende. Nach den zwischenzeitlich Insolvenz angemeldeten GHF Schiffsfonds MS EURO STORM und GHF MS EURO SOLID -musste nunmehr ein weiterer seitens des Initiators GHF aufgelegter Schiffsfonds - GHF MS EURO SQUALL - den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Den Anlegern des 2002 aufgelegten GHF Schiffsfonds droht nun neben dem Totalverlust ihrer Einlage auch die Rückforderung etwaig erhaltener Ausschüttungen.

Vermögen des GHF Containerschiffs MS EURO SQUALL unter Zwangsverwaltung

Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste nun unlängst auch das Vermögen des in Schieflage geratenen und in ein 707 TEU Containerschiff investierenden GHF Schiffsfonds GHF MS EURO SQUALL unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Die Bilanz für die sich seinerzeit mit einem Eigenkapital in Höhe von 6.222.000,- € an dem zwischenzeitlich insolventen GHF Schiffsfonds MS EURO SQUALL beteiligenden Schiffsfonds Anleger fällt dabei - ähnlich wie im Fall der insolventen GHF MS EURO STORM und GHF MS EURO SOLID- wenig erfreulich aus: Nicht nur, dass die GHF Fonds - Anleger bereits seit 2009 auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten mussten. Im Zuge der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des angeschlagenen GHF Fonds MS EURO SQUALL müssen die GHF Schiffsfondsanleger zudem damit rechnen, in früheren Jahren ausgezahlte Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter rückführen zu müssen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.

Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

GHF - Schiffsfonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren

GHF Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an GHF Schiffsfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.07.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.07.2012 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist - wie bereits oben dargestellt - ein rasches Handeln dringend geboten.

Andreas Frank, Rechtsanwalt

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