Anleger von Schiffsfonds haben oft Anspruch auf Schadensersatz, Rechtsanwälte informieren. YEN Falle schlägt zu. Schiffsfonds machen finanziell schwere Zeiten durch.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Neben sinkender Nachfrage nach Transporten wegen der Wirtschaftskrise bei gleichzeitig steigenden Treibstoffpreisen macht den Schiffsbeteiligungsfonds ein weiteres Phänomen zu schaffen. Die Finanzierung der Fonds droht Schwierigkeiten zu bereiten. Betroffen sind vor allem Fonds, die schon einige Jahre alt sind.

Wenn ein neuer Schiffsfonds aufgelegt wird, werden Anleger gesucht, um die unter anderem mit guten Renditen der Schiffsfonds geworben wird. Dennoch wird in der Regel nicht das gesamte notwendige Geld von den Anlegern zur Verfügung gestellt. Aufgrund des hohen Preises von Schiffen, oft mehrere Millionen €, und der Tatsache, dass Fonds meist mehrere Schiffe halten, müssen meist noch Kredite aufgenommen werden.

In den Boomjahren des Schiffsbeteiligungsgeschäfts bis 2007 wurden diese Kredite häufig in japanischen Yen aufgenommen. Hintergrund für dieses Vorgehen war folgender: Das Tagesgeschäft der Schifffahrt, wie Chartergebühren, wird in US-Dollar abgerechnet. Es wäre nun möglich gewesen, auch die Finanzierungskredite in US-Dollar aufzunehmen, jedoch wählten die meisten Schiffsfonds einen anderen Weg. Sie entschieden sich für einen sogenannten Fremdwährungskredit.

Dafür wurde ein Kredit in einer schwachen Währung, meist Yen, aufgenommen. Die aus Währungsschwankungen resultierenden Währungsgewinne sollen helfen, den Kredit möglich günstig zu tilgen. Kurz: Wenn der Yen gegenüber dem US-Dollar nachgibt, dann kann mit demselben Betrag an US-Dollar eine größere Summe des Yen-Kredits getilgt werden. Da sich der Yen von seinem Kurstiefststand im Jahr 2002 nur langsam erholte, war der Kurs im Zeitraum 2006/2007 bei rund 110 Yen je US-Dollar. Die Prognose der Fondsgesellschaften von Schiffsfonds war nun, dass der Yen weiterhin schwach bleiben wird und sie legten deshalb ihrer Finanzierungskalkulation einen Kurs von 110 Yen je US-Dollar zugrunde.

Diese Rechnung ging aber nicht auf: Seit 2007 erlebte der Yen einen ungeahnten Höhenflug, so dass der Kurs um gut 50% anstiegt. In den letzen vier Jahren hat sich der Umtauschkurs zwischen 80 und 90 Yen je US-Dollar eingependelt. Für die Schiffsfonds bedeutet das, dass sie ihre Kredite deutlich teurer als geplant tilgen müssen und dass ihre Finanzplanung insoweit fehlgeschlagen ist. Diese Entwicklung wurde verschiedenen Schiffsbeteiligungsfonds zum Verhängnis. Beispielhaft seien hier die Schiffsfonds MPC Offen Flotte, CPO Nordamerika oder auch CFB Fonds Containerriesen 1 -3 genannt.

Die Zeche für diese Fehlplanung zahlen die Anleger der Schiffsfonds. Sie müssen hinnehmen, dass Ausschüttungen ausbleiben oder hinter den Versprechen zurückbleiben. Schlimmstenfalls werden von ihnen auch frühere Ausschüttungen teilweise zurückgefordert, weil sich der Schiffsfonds in Finanznöten befindet.

Besonders pikant sind die Rückforderungen, denn die Anlageberater hätten die Anleger der Schiffsfonds über die Fremdwährungsgeschäfte und die mit ihnen verbundenen erheblichen Unwägbarkeiten aufklären müssen. Oftmals unterblieb diese Aufklärung bei Schiffsfonds. Anleger von Schiffsfonds sollten deshalb überlegen, sich rechtlich von einem im Kapitalanlagenrecht tätigen Anwalt beraten zu lassen. Es bestehen bei vielen Schiffsfonds gute Aussichten auf Schadensersatz. Sehr oft zeigt sich, dass die Anleger nur unzureichend aufgeklärt wurden.

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

Weitere Informationen zu einzelnen Schiffsfonds wie
Atlantic Schiffsfonds, Beluga Shipping, Dr. Peters Schiffsfonds finden Sie auf den Seiten der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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