Die beiden offenen Immobilienfonds-Riesen CS Euroreal und SEB Immoinvest haben noch bis Mai diesen Jahres Zeit um eine nachhaltige Wiedereröffnung der Fonds für ihre Anleger zu erreichen.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beide Fonds konnten bislang liquide Mittel anschaffen, allerdings konnten sie auch beide ihre Versprechungen nicht halten, zum Ende des Jahres 2011 wieder zu eröffnen.

Dies kritisiert Matthias Danne, Immobilien- und Finanzvorstand des Sparkassen-Fondsdienstleisters Deka Bank, auf einer Veranstaltung in Frankfurt, wie das Handelsblatt berichtete. Die Anleger des CS Euroreal und des SEB Immoinvest seien durch das nicht eingelöste Versprechen unnötig verunsichert worden, was kein gutes Zeichen sei. Gleichfalls beurteilt er die Struktur der Anleger für eine Wiedereröffnung des CS Euroreal und SEB Immoinvest mittlerweile als kritisch, da viele Anteile über die Börse an mutmaßlich opportunistische Investoren verkauft worden seien.

Deswegen glaubt Danne nicht mehr an eine ordentliche Öffnung der beiden geschlossenen Milliarden-Fonds CS Euroreal und SEB Immoinvest. Die Zeit wird für beide Fonds langsam knapp, sodass sich Anleger der Fonds CS Euroreal und SEB Immoinvest nach einer Möglichkeit informieren sollten, ohne weitergehende Verluste aus der Anlage auszusteigen.

Ein solcher Weg bietet sich mithilfe der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen die Banken und Anlageberater, wenn diese die Anleger des CS Euroreal und SEB Immoinvest nicht ordnungsgemäß über die Risiken der offenen Immobilienfonds aufgeklärt haben. Auch das Verschweigen von Provisionen (Kick-Backs) führt zu einem Schadensersatzanspruch der Anleger.

Anleger des CS Euroreal und SEB Immoinvest sollten sich deshalb umgehend von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, sodass eine Rückabwicklung der Anlage erreicht und somit der Verlust erheblicher Summen an Kapital im Falle der Liquidation vermieden werden kann

Dr. Stoll, Rechtsanwalt

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.

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