Im Auftrag des Finanzministerium hat das Institut für Finanzdienstleistungen IFF einen Entwurf eines so genannten "Beipackzettels" entwickelt und jetzt vorgelegt. Mit einem solchen Produktinformationsblatt sollen die staatlich geförderten Riester und Rürup Versicherungen für den Anleger transparenter und vergleichbarer gemacht werden.

Ein Beitrag der Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Dieser Beipackzettel ist eine grundsätzlich zu unterstützende Idee. Nach Ansicht der KAP Rechtsanwälte hat sich nämlich gezeigt, dass bei der Beratung dieser Produkte erhebliche Fehler gemacht werden. Zwar kann der Anleger im Rahmen eines Schadensersatzanspruches sein Geld etwa bei der beratenden Bank wieder zurückfordern. Einen Aufwand bedeutet dies dennoch für den ohnehin verunsicherten Versicherungsnehmer.

"Es hat sich gezeigt, dass die von uns vertretenen Anleger gerade im Rahmen der Altersvorsorge nicht über die Unveräußerbarkeit ihrer Rentenversicherung bis zum Eintritt der Rente informiert wurden. Ebenfalls werden die Kosten des Abschlusses der Riester und Rürup Versicherung nicht nachvollziehbar offengelegt", teilt die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachanwältin Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, mit. "Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kosten die staatlichen Zulagen oft aufzehren. Auch weisen die einzelnen Riester und Rürup Verträge unterschiedlichste Risiken auf. Diese Unterschiede sind Anlegern oft nicht klar und werden von den Beratern auch nicht dargestellt. Der durchschnittliche Anleger geht bei einer staatlichen Rentenunterstützung vom geringsten Risiko aus, abgesehen davon, dass die Berater diesen Glauben stützen", führt Appelt weiter aus.

Dem ist aber nicht so. Der Entwurf des Produktinformationsblattes macht deutlich: Es sind fünf Risikoklassen vorgesehen, von "inflationsgeschützt" bis "Spekulation". Auch für die Renditeerwartungen sollen Kategorien von weniger als Null Prozent bis mehr als sechs Prozent gebildet werden. Soweit überhaupt möglich, sollen sowohl die Kosten als auch der Verbrauch des Geldes etwa bei vorzeitiger Kündigung dargestellt werden.

Einen Zeitrahmen für eine gesetzliche Umsetzung gibt es nicht. Dabei besteht hier sicherlich dringender Handlungsbedarf. Die Anleger haben ein Recht auf eine ordnungsgemäße Aufklärung. Da die Berater diese teilweise leider nicht bieten können, wäre ein solches Informationsblatt sehr hilfreich. Aber auch dieses muss dann erst einmal überreicht sein.

Der Anleger ist verunsichert. Möchte er wissen, ob er tatsächlich das abgeschlossen hat, was ihm der Berater erläuterte, wird empfohlen, eine fachkundige Stelle oder einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Ein Beitrag von KAP Rechtsanwälte, München

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KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.