Lehnt ein Hartz-IV-Empfänger Arbeitsangebote ab, kann die Arge das Arbeitslosengeld II kürzen. Dies gilt aber nicht in jedem Fall, erklären ARAG Experten und nennen einen konkreten Fall.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass die fristgerechte Kündigung eines langjährig beschäftigten Lagerarbeiters wirksam war, der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen hatte.

Arbeitssuche - Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem möglichen Arbeitgeber vorstellt, ist auf diesem Weg gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt und der Arbeitsuchende noch mal hingeht, um Arbeitspapiere nachzureichen.

Das so genannte Antidikriminierungsgesetz gibt einem Bewerber, der wegen eines Verstoßes gegen selbiges abgelehnt worden ist, einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Dieses Recht kann ein Bewerber bei mehrfacher diskriminierender Ablehnung auch mehrfach in Anspruch nehmen.

Absolviert ein Auszubildender vor dem Beginn seiner Ausbildung ein Praktikum, so ist diese Zeit nicht auf eine anschließende Probezeit anzurechnen. Laut ARAG haben die Vertragsverhältnisse während eines Praktikums und einer Berufsausbildung unterschiedliche Inhalte, so dass eine Anrechnung der Zeit ausscheide.

Das LAG Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro gerechtfertigt war. Das Gericht hat betont, dass es nicht um die Höhe des dem Arbeitgebers zugefügten Schadens geht, sondern um den durch die Tat entstandenen Vertrauensverlust.

Da hatte eine Ärztin noch mal Glück gehabt: Nachdem ihr zwei schwerwiegende Behandlungsfehler vorgeworfen wurden, erhielt sie von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung. Da sie diese in der vorliegenden Form ungerecht fand, beantragte sie deren Entfernung aus der Personalakte.

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Unternehmen, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer arbeiten dabei weniger oder sogar überhaupt nicht, der Verdienstausfall wird durch das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld bis zu einer gewissen Höhe ausgeglichen.

Hat der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien gemeinsam für jedes Geschäftsjahr gesondert festzulegenden Ziele erreicht, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen, wenn eine solche Zielvereinbarung nicht getroffen wird.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne diese Zustimmung erklärte Kündigung ist unwirksam.