Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist in seinem Urteil (Az. 8 Sa 87/18) darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund sei, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Arbeitgeber werfen Arbeitnehmern oft vor, mit Betriebsmitteln unachtsam, sorglos oder verschwenderisch umzugehen, und oft genug kommt es auch zu einem Schaden. Doch wann muss der Arbeitnehmer dafür geradestehen und den Schaden selbst bezahlen? Dieser Beitrag beleuchtet die Fallgruppen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil (Az. 60 Ca 8090/17) die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte. 

"Durch die zu zahlende Bruttovergütung sind eventuell anfallende Überstunden abgegolten": Diese Klausel findet sich vergleichbar in nicht gerade wenigen Arbeitsverträgen. Schauen Sie doch gleich mal in Ihrem Arbeitsvertrag nach. Vielleicht erleben Sie beim Weiterlesen darüber hinaus noch weitere Überraschungen.

Der Polizeipräsident in Berlin hatte den Bewerber aufgrund einer Tätowierung an seinem Unterarm abgelehnt, die die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt. Dagegen wehrt sich der Bewerber.

Im vorliegenden Fall wurde das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin gekündet, weil das Zeitarbeitsunternehmen für sie keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr hatte. Gleichzeitig sagte aber das Zeitarbeitsunternehmen zu, sie nach 3 Monaten wieder einzustellen.

Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zur radikal militanten "Jihad-Bewegung" und der damit begründete präventive Entzug des Reisepasses sind als Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres ausreichend. Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet.

Der Betriebsarzt eines Arbeitgebers rief alle Mitarbeiter/innen zur Teilnahme an einer Grippeschutzimpfung auf. Die Kosten wurden vom Arbeitgeber übernommen. Die Klägerin hat behauptet, sie habe einen Impfschaden erlitten. Für diesen hafte der Arbeitgeber und forderte Schmerzensgeld.

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Kündigungsschutzklagen von vier Mitarbeitern der Stadt Worms stattgegeben. Die Angestellten waren fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten. 

Der Verein hat das befristete Arbeitsverhältnis des Trainers für Radsport fristlos und hilfsweise fristgemäß gekündigt. Er wirft dem Trainer vor, in der Umkleidekabine Sportlerinnen mit einer versteckten Kamera gefilmt zu haben. Mit seiner Klage wendet sich der Trainer gegen die Kündigung.