Urteil - Viele Versicherungen bieten in ihren Verträgen eine halb -oder vierteljährliche Zahlung der Versicherungsprämie an. Dafür muss in der Regel ein Zuschlag von 2-3% entrichtet. Kann dieser Teilzahlungszuschlag unwirksam sein?
Hundebiss - Wird eine Frau von dem in ihrer Großfamilie gehaltenen Schäferhund gebissen, hat sie keinen Anspruch auf Tierhalterhaftung gegenüber ihrer Mutter. Denn bei einem derartigen Familientier gelten alle an seiner Haltung Beteiligten als Mithalter.
Nebenwirkung - Ein Patient hat gegen einen Arzneimittelhersteller keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Beschwerden als Nebenwirkungen des Medikamentes aufgetreten sind und diese im Beipackzettel benannt wurden.
Leistungserschleichung - Täuscht ein Versicherungsnehmer Pflegebedürftigkeit vor, so ist die Versicherung berechtigt, sowohl die Pflege- als auch die Krankenversicherung fristlos zu kündigen.
Medizinrecht: Bei einem Kleinkind mit einer komplexen Fraktur muss der Arzt besonders sorgfältig behandeln. Eine unterlassene Überweisung an einen Kinderchirurgen und fehlende enge Behandlungskontrolle kann zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen führen.
Rechtsschutz - Muss eine Rechtsschutzversicherung bereits dann für die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit aufkommen, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses lediglich angekündigt, aber noch nicht ausgesprochen ist? Ja - sagt der BGH.
Info - Gehört der Besuch des Weihnachtsmarktes zum offiziellen Teil einer betrieblichen Weihnachtsfeier, dann sind Unfälle durch die Berufsgenossenschaften versichert. Das gilt auch für den Hin- und Heimweg.
Teilkasko - Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen, da er aus dem Diebstahl selbst resultiert. Anders ist es bei reinem Vandalismus.
Unfallversicherungsschutz besteht grundsätzlich auch auf dem Weg zur Essensaufnahme, die der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Die Einnahme des Mittagsessens ist auch neben dem Besuch der Freundin ein zumindest gleichwertiger Grund und damit ursächlich für das Zurücklegen des Weges.
Unfallversicherung - Wenn bei einem Zeltlager Spiel- und Spaßaktivitäten wie Nachtwanderungen und Lagerfeuer im Vordergrund stehen, handelt es sich um keine Ausbildungsveranstaltung sondern um eine reine Freizeitveranstaltung die nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.