Das Präsidium des Sozialgerichts Leipzig hat in seiner Sitzung vom 04.04.2014 festgestellt, dass es dem Gericht nicht mehr möglich ist, Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewährleisten.
Aus dem Beschluss des Sozialgerichts Leipzig (Az. E32a-3/14(002))
Seit Jahren steigt die durchschnittliche Belastung der Kammern am hiesigen Gericht. Inzwischen ist sie auf rund 445 Verfahren pro Kammer angewachsen. Bei einem solchen Bestand und bei Eingängen auf kontinuierlich hohem Niveau ist es nicht mehr möglich, Rechtschutz in angemessener Zeit in der gebotenen Qualität zu gewährleisten.
Das Präsidium vertritt daher die Ansicht, dass es inzwischen nicht mehr nur vom jeweiligen Kammervorsitzenden abhängt, wie sich die Laufzeiten der einzelnen Verfahren gestalten. Aufgrund der seit Jahren andauernden Unterbesetzung infolge der Zuständigkeit für Streitigkeiten nach dem SGB II und langfristigen Vertretungen sind viele Kollegen gesundheitlich angeschlagen und auf Dauer nicht dazu in der Lage, den bei der genannten Belastung notwendigen deutlich überdurchschnittlichen Einsatz aufzubringen.
Das Präsidium geht davon aus, dass seine Einschätzung vom Staatsminister der Justiz und für Europa geteilt wird, nachdem er Ende März 2014 über die Medien gefordert hat, mindestens 40 neue Richterstellen zur Verfügung zu stellen. Um erste Abhilfe zu schaffen, wird der Staatsminister gebeten, zwei R1-Richterstellen im nächsten SächsJMBl auszuschreiben als Ersatz für den seit rund 18 Monaten vakanten Vorsitz der 24. Kammer sowie für die in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintretende Vorsitzende der 10. Kammer.
Gericht:
Sozialgericht Leipzig, Beschluss vom 04.04.2014 - E32a-3/14(002)
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