Der Sachverhalt
Eine Frau bestellte telefonisch ein Taxi, welches sie um 13:30h von Zuhause abholen und zum örtlichen Bahnhof fahren sollte. Das Taxi traf jedoch verspätet ein und der Zug nach Blaustein konnte nicht mehr erreicht werden.
Die Frau forderte daraufhin den Taxi-Fahrer auf, sie für den gleichen Preis nach Blaustein zu fahren. Der Fahrer erklärte, dass dies der Chef entscheiden müsse. Die Frau hatte den Chef am Telefon und verlangte, ohne Aufpreis nach Blaustein gefahren zu werden. Der Chef soll das Gespräch mit "Leck mich am Arsch" beendet haben.
Ist der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt?
Nein, sagt das Amtsgericht Ehingen. Der bekannte Ausspruch "Leck mich am bzw. im Arsch" hat seinen literarischen Ursprung bei Johann Wolfgang von Goethe im Schauspiel "Götz von Berlichingen". Daher wird er häufig mit dem Euphemismus "Götz-Zitat" umschrieben. Auch Wolfgang Amadeus Mozart betitelte eines seiner Lieder mit "Leck mich im Arsch" (Köchelverzeichnis Nr. 231).
Es gibt zwar Gerichte, die in der Aussage "Leck mich am Arsch" eine strafbare Beleidigung gesehen haben, dieser Auffassung schließt sich das Amtsgericht Ehingen jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht an. Im schwäbischen Sprachraum wird "Leck mich am Arsch" alltäglich verwendet. Es handelt sich zwar um einen derben Ausspruch. Eine Herabwertung der Ehre des Gesprächspartners ist damit aber noch nicht verbunden.
Thaddäus Troll (Preisend mit viel schönen Reden, S. 214, Hamburg 1972) legt dar, dass das Götz- Zitat im Schwäbischen den folgenden sozialadäquaten Zwecken dient:
- ein Gespräch anzuknüpfen,
- eine ins Stocken geratene Unterhaltung wieder in Fluss zu bringen,
- einem Gespräch eine andere Wendung zu geben,
- ein Gespräch endgültig abzubrechen,
- eine Überraschung zu vermelden,
- um der Freunde über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwaben außerhalb des Ländles Ausdruck zu geben,
- um eine als Zumutung empfundene Bitte zurückzuweisen.
Das Gericht sah die Aspekte Nr. 4 und 7 im Vordergrund. Der angeschuldigte Taxiunternehmer wollte auf die Forderung von der Frau nicht eingehen und das Gespräch beenden. Strafbares Handeln des Angeschuldigten liegt nicht vor. Das Gericht lehnt den Erlass eines Strafbefehls aus rechtlichen Gründen ab.
Exkurs:
Mit dieser Entscheidung ist keinesfalls die Ausdrucksweise zu entschuldigen. Es gibt genügend andere Gerichte, die in der Redewendung eine Beleidung sehen. So meinte der Richter bei der Verurteilung eines Rechtspopulisten, der einen Beamten mit den Worten "Leck mich am Arsch" beleidigte, dass das Verb "leck" ein gewisses Aufforderungspotenzial habe und es in zumindest Bayern "Mi leckst am Arsch" oder "Da leckst mi am Arsch" heiße. Auch in der Pfalz hat ein Gericht darin eine Beleidigung gesehen und sich nicht der schwäbischen Redewendung bzw. dieser Entscheidung angeschlossen.
Wer zu seinem Chef mit den Worten "ich mache keine Überstunden, leck mich am Arsch" oder "Chef, Arsch lecken, ich hab keine Zeit" beleidigt, muss mit einer fristlosen Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers rechnen (LAG RLP, Urteil, Az. 6 Sa 143/07).
In Hamburg war man etwas milder gestimmt, denn da äußerte ein Arbeitnehmer zu seiner Vorgesetzten "Klei mi ann Mors". Dies ist plattdeutsch und bedeutet auf Hochdeutsch: "Kratz mich am Hintern". Hier irrte zwar der Arbeitgeber, dass "Klei mi ann Mors" mit: "Leck mich am Arsch" zu übersetzen sei. Gleichwohl sei die Äußerung des Angestellten ungehörig, denn sie sei unhöflich, insbesondere einer Frau gegenüber. Das Gericht sah eine fristlose Kündigung aber als nicht gerechtfertigt (ArbG Hamburg, Urteil, AZ. 21 Ca 490/08).
Gericht:
Amtsgericht Ehingen, Beschluss vom 24.06.2009 - 2 Cs 36 Js 7167/09
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