"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Durch Verwendung dieser Sperrtafeln auf Youtube werde die GEMA angeschwärzt, so das LG München.

Mit Urteil (Az. 1 HK O 1401/13) hat das Landgericht München I entschieden, dass die GEMA-Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig sind. Die Sperrtafeln auf YouTube seien illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht.

Der Sachverhalt

Wer auf Youtube nach Musikvideos oder Livestreams sucht, stößt oftmals auf eine Meldung die besagt, dass das Video nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Meldung sah meistens folgendermaßen aus:

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."

Hintergrund des Streits ist, dass YouTube keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website zahlt, jedoch mit der Musik Werbeerlöse erwirtschaftet. Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft.

Das Urteil des Landgerichts München I (Az. 1 HK O 1401/13)

Das Landgericht München urteilte, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" sei.  Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.

Jüngstes Beispiel war eine Schlagzeile auf bild.de, wonach die GEMA den Live-Stream vom Maidan in Kiew gesperrt habe. Tatsächlich hatte YouTube aus eigener Initiative den Stream unter Verwendung der Sperrtafel unterbrochen. Bild habe inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben, informiert die GEMA auf ihrer Webseite.

Die Entscheidung sei ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es sei nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindere. Die GEMA wolle lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale.

Gericht:
Landgericht München I, Urteil vom 25.02.2014 - 1 HK O 1401/13

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